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CO₂-Berichterstattung 2026

Geschrieben von Thomas Teschner | 28.09.26, 09:56

Sind Sie in Ihrem Unternehmen für CO₂-Berichterstattung, Nachhaltigkeit oder Compliance verantwortlich? Dann begegnen Ihnen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, Berichtsstandards und Berechnungsmethoden. Entscheidend ist, diese richtig einzuordnen: Was begründet eine konkrete Berichtspflicht – und welche Standards oder Methoden unterstützen bei der Ermittlung der dafür erforderlichen Emissionsdaten?

Für die CO₂-Berichterstattung sind insbesondere folgende Regelwerke und Standards relevant:

  • CSRD und ESRS: Die ESRS konkretisieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD.
  • CBAM: Betroffene Importeure müssen emissionsbezogene Erklärungs- und weitere Pflichten erfüllen.
  • IFRS S2: Der internationale Klimaberichtsstandard wird dort relevant, wo er durch Rechtsordnung, Kapitalmarktregeln oder Konzernvorgaben Anwendung findet.
  • GHG Protocol: Anders als die zuvor genannten Regelwerke begründet das GHG Protocol selbst keine gesetzliche Berichtspflicht. Es dient als methodische Referenz und kann Unternehmen dabei unterstützen, Treibhausgasemissionen zu ermitteln, den Scopes 1, 2 und 3 zuzuordnen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Das bedeutet: Gesetzliche Berichtspflichten und methodische Standards sollten nicht gleichgesetzt werden. Zunächst ist zu klären, welche rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen für das Unternehmen gelten. Darauf aufbauend lässt sich bestimmen, welche Methodik, Datenquellen und Nachweise für die CO₂-Berichterstattung erforderlich sind.

 

Welche CO₂-Berichtsanforderungen sind aktuell rechtlich relevant?

Regelwerk
Rechtliche Einordnung
Praktische Bedeutung
CSRD / ESRS
Gesetzlich verankerte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD. Die ESRS konkretisieren die erforderlichen Angaben.
Bilanzierungsgrenzen, Wesentlichkeitsanalyse, Klimadaten, Governance, Risiken, Maßnahmen und Nachweise müssen berichtsfähig organisiert werden.
CBAM
Unmittelbar geltendes EU-Regime für bestimmte Importe. Seit 1. Januar 2026 gilt die definitive Phase.
Betroffene Importeure oder indirekte Zollvertreter müssen eingebettete Emissionen erklären und weitere Pflichten im CBAM-System erfüllen.
IFRS S2
Internationaler Standard. Eine verbindliche Pflicht entsteht erst, wenn er in der maßgeblichen Rechtsordnung oder durch andere Vorgaben anwendbar gemacht wird.
Für Anwender sind insbesondere die Änderungen zu Treibhausgasangaben ab Berichtsperioden ab 1. Januar 2027 zu prüfen.
GHG Protocol
Methodischer Standard bzw. Leitfaden, aber keine eigenständige gesetzliche Berichtspflicht.
Kann die Ermittlung von Scope 1, 2 und 3 sowie die Dokumentation unterstützen. Die rechtliche Pflicht ergibt sich jedoch aus dem jeweils anwendbaren Gesetz oder Berichtssystem.


CSRD und ESRS: Was müssen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung beachten?

Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS sind damit nicht nur eine freiwillige Orientierung, sondern Teil des europäischen Rechtsrahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Welche Unternehmen konkret erfasst sind und ab welchem Geschäftsjahr berichtet werden muss, hängt vom geltenden EU-Recht, der nationalen Umsetzung und den jeweiligen Übergangsregelungen ab.

Für die CO₂-Berichterstattung sind vor allem die klimabezogenen Angaben relevant. Je nach Anwendungsbereich und Wesentlichkeit müssen Unternehmen unter anderem ihre Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen, Übergangspläne, Risiken und Chancen sowie die zugrunde liegenden Prozesse nachvollziehbar darstellen. Die Emissionsdaten sind deshalb nicht isoliert zu betrachten. Sie müssen in die Governance, die Wesentlichkeitsanalyse, das Risikomanagement und die übrige Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebettet sein.


Rechtsstatus der überarbeiteten ESRS im September 2026

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS angenommen. Nach Angaben der Kommission sollen die Standards kürzer und klarer werden, zusätzliche Flexibilitäten enthalten und die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich reduzieren. Die Annahme durch die Kommission allein ersetzt jedoch nicht das weitere Verfahren. Die überarbeiteten Standards müssen das Prüfverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie anwendbar sind.

Für die Vorbereitung sollten Unternehmen deshalb zwischen drei Ebenen unterscheiden:

  • geltende ESRS und bereits anwendbare Rechtsakte,
  • beschlossene, aber noch nicht anwendbare Änderungen,
  • Entwürfe, Konsultationen und politische Vorhaben ohne unmittelbare Bindungswirkung.

Diese Statusunterscheidung verhindert, dass Unternehmen ihre Berichtssysteme vorschnell auf eine noch nicht geltende Fassung umstellen oder bestehende Pflichten übersehen.


CBAM: Wann werden Emissionsdaten zur gesetzlichen Erklärungspflicht?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist kein Berichtsstandard im engeren Sinn, sondern ein unmittelbar geltendes EU-Regime mit emissionsbezogenen Erklärungs- und finanziellen Pflichten. Die definitive Phase gilt seit dem 1. Januar 2026. Betroffen sind ausgewählte Importe in den Sektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

EU-Importeure oder ihre indirekten Zollvertreter, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren in die EU einführen, müssen grundsätzlich den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen. Zugelassene Anmelder müssen die in den Waren enthaltenen Emissionen erklären und die entsprechenden CBAM-Zertifikate abgeben. Ein im Drittland gezahlter CO₂-Preis kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.


Welche Frist ist für CBAM besonders wichtig?

Die erste jährliche CBAM-Erklärung für die Importe des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 einzureichen. Die Frist betrifft nicht nur die finale Erklärung. Unternehmen müssen bereits vorher Waren, Zolltarifnummern, Importmengen, Produktionsanlagen, Lieferanteninformationen und Emissionsdaten belastbar erfassen.

Für CBAM ist daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Außenhandel, Zoll, Einkauf, Lieferantenmanagement, Nachhaltigkeit, Finanzen und Compliance erforderlich. Eine reine Zuständigkeit des Nachhaltigkeitsteams reicht nicht aus.


IFRS S2: Wann wird der internationale Klimaberichtsstandard verbindlich?

IFRS S2 Climate-related Disclosures ist ein internationaler Standard für klimabezogene Finanzberichterstattung. Er ist nicht automatisch für jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Die konkrete Anwendung hängt davon ab, ob die maßgebliche Rechtsordnung, eine Börsen- oder Kapitalmarktregel, die Konzernberichterstattung oder eine andere verbindliche Vorgabe IFRS S2 verlangt.

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat im Dezember 2025 gezielte Änderungen an den Treibhausgasangaben in IFRS S2 veröffentlicht. Die Änderungen gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Sie enthalten unter anderem Klarstellungen zu Scope-3-Kategorie 15, finanzierten Emissionen, alternativen Klassifikationssystemen sowie Erleichterungen bei bestimmten Messmethoden.

Unternehmen sollten IFRS S2 deshalb nicht mit ESRS gleichsetzen. Beide Regelwerke verfolgen unterschiedliche Berichtslogiken und können je nach Unternehmensstruktur nebeneinander relevant sein. Eine Abstimmung der Datenbasis kann Doppelarbeit vermeiden, ersetzt aber nicht die Prüfung, welche Anforderungen jeweils gelten.


Welche Rolle spielt das GHG Protocol noch?

Das GHG Protocol bleibt für viele Unternehmen eine wichtige methodische Referenz. Es kann helfen, Emissionsquellen abzugrenzen, Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Daten zu strukturieren und Berechnungsmethoden nachvollziehbar zu dokumentieren. Für die gesetzliche Einordnung ist aber entscheidend: Das GHG Protocol ist nicht selbst die Rechtsgrundlage für eine allgemeine Berichtspflicht.

Die geplante oder laufende Weiterentwicklung einzelner GHG-Protocol-Standards führt daher nicht automatisch zu einer neuen gesetzlichen Pflicht. Unternehmen sollten Entwürfe und Leitfäden beobachten, aber die Umstellung ihrer Berichte an den konkret anwendbaren Rechtsakten und Standards ausrichten. Das gilt auch für die Land Sector and Removals Guidance zu Landsektor-Emissionen und CO₂-Entnahmen.

Praktisch sinnvoll ist ein zweistufiges Vorgehen: Nutzen Sie eine konsistente Methodik für die Datenerhebung und dokumentieren Sie zugleich, welche gesetzliche oder regulatorische Anforderung den jeweiligen Bericht, Datenpunkt oder Nachweis auslöst.


Welche Daten und Nachweise sollten Sie jetzt sichern?

Die Anforderungen aus ESRS, CBAM und gegebenenfalls IFRS S2 unterscheiden sich. Eine belastbare Nachweiskette sollte deshalb nicht nur Endwerte speichern, sondern auch deren Herkunft und rechtlichen Verwendungszweck.

Anforderung
Wichtige Daten und Nachweise
Typische Verantwortliche
ESRS / CSRD
Organisations- und Berichtsgrenzen, Wesentlichkeitsanalyse, Scope-1-, Scope-2- und relevante Scope-3-Daten, Ziele, Maßnahmen, Risiken, Annahmen, Berechnungen, Freigaben und Prüfpfad.
Nachhaltigkeit, Controlling, Compliance, EHS/QHSE, Geschäftsführung und gegebenenfalls Abschlussprüfung.
CBAM
Zolltarifnummer, Ursprungsland, Importmenge, Produktionsanlage, eingebettete Emissionen, Standard- oder Istwerte, Lieferantennachweise, CBAM-Konto und abgegebene Erklärungen.
Zoll und Außenhandel, Einkauf, Logistik, Lieferantenmanagement, Nachhaltigkeit, Finanzen und Compliance.
IFRS S2
Daten zu klimabezogenen Risiken und Chancen, GHG-Daten nach anwendbarer Methodik, Annahmen, Messmethoden, Klassifikationen und Überleitung zur Finanzberichterstattung.
Finanzen, Investor Relations, Nachhaltigkeit, Risikomanagement, Controlling und Konzernrechnungslegung.

 

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

Nutzen Sie die Checkliste, um Anwendungsbereiche, Anforderungen, Daten und Verantwortlichkeiten für Ihre CO₂-Berichterstattung systematisch zu prüfen.


Fazit: Gesetzliche Berichtspflichten zuerst, Methodik danach

Für die CO₂-Berichterstattung 2026 ist nicht die Zahl der verfügbaren Standards entscheidend, sondern ihre rechtliche Einordnung. ESRS stehen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. CBAM begründet für betroffene Importeure bereits in der definitiven Phase konkrete Erklärungs- und finanzielle Pflichten. IFRS S2 ist dort verbindlich, wo der Standard durch die maßgebliche Rechtsordnung oder andere Vorgaben anwendbar wird.

Das GHG Protocol kann die Datenerhebung und Berechnung unterstützen, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage. Der nächste sinnvolle Schritt ist daher ein Compliance-Screening: Welche Pflichten gelten für welche Gesellschaft, ab welchem Berichtsjahr, mit welcher Frist und auf Basis welcher Nachweise?