Am Mittwoch, 24. April 2024 hat eine Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments die lang erwartete Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in den Wertschöpfungsketten (CSDDD) verabschiedet. Die Richtlinie muss nun noch vom Rat der Europäischen Union endgültig gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben beide das Ziel, die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards. Es gbt jedoch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Regelungen:
Deutlich reduzierter Anwendungsbereich:
Die CSDDD führt zu einer erheblichen Reduzierung des Anwendungsbereichs im Vergleich zum LkSG. Unternehmen (siehe Tabelle), die die festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten, sind von den Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen. Dies führt zu einer Verringerung der Anzahl betroffener Unternehmen und kann potenziell zu einer Lücke im Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards führen. Es wird erwartet, dass in der EU etwa 5.000 Unternehmen von der CSDDD betroffen sein werden, davon etwa 1.500 in Deutschland
Die CSDDD beschränkt den Anwendungsbereich auf bestimmte Unternehmensformen, darunter Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Andere Unternehmensformen werden nicht direkt von den Regelungen erfasst, was zu einer Einschränkung der Anwendung auf eine bestimmte Gruppe von Unternehmen führt.
Die CSDDD sieht eine Ausdehnung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte Aktivitätskette vor. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur für ihre direkten Lieferanten, sondern auch für Lieferanten in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden können. Zudem wird ein neuer zivilrechtlicher Haftungstatbestand für die Verletzung von Sorgfaltspflichten eingeführt. Des Weiteren wird die Liste der Schutzgüter erweitert, um einen umfassenderen Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten.
Die sechs Schritte der EU-Sorgfaltspflichten
Die Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Lieferketten-Richtlinie umfassen sechs Schritte, die den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entsprechen. Diese Schritte sind als eine Reihe von Maßnahmen konzipiert, die Unternehmen ergreifen sollen, um potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu bewältigen.
Die Sorgfaltspflichten gemäß der CSDDD erstrecken sich insbesondere auf verschiedene Aspekte innerhalb der Lieferkette eines Unternehmens. Dazu gehören u.a :
Die CSDDD legt den verpflichteten Unternehmen weitreichende Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Einhaltung umweltrechtlicher und menschenrechtlicher Normen in ihren Lieferketten auf. Im Vergleich zum LkSG werden in der Richtlinie insbesondere deutliche Verschärfungen zum Schutz der Umwelt eingeführt, indem sämtliche quantifizierbaren Umweltauswirkungen wie Bodenkontamination, Wasserverschmutzung, Luftemissionen, übermäßiger Wasserverbrauch und andere Belastungen der natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden. Dies stellt einen signifikanten Unterschied zum LkSG dar, das bisher hauptsächlich auf den Schutz der Menschenrechte fokussiert ist.
Auch der aktuelle Entwurf der CSDDD greift das im Pariser Klimaabkommen festgelegte 1,5°C Ziel auf. Verpflichtete Unternehmen müssen einen Plan erarbeiten und umsetzen, wie sie bestmöglich im Rahmen ihres Geschäftsmodells und ihrer Unternehmensstrategie dazu beitragen, das Klimaschutzziel zu erreichen.
Die CSDDD ist eine von vielen geplanten Richtlinien des sogenannten European Green Deal, nach dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- sowie Umweltaspekte in allen Unternehmensprozessen zu verankern.
Infolgedessen werden in diesem Jahr die Integration von ESG-Kriterien, wie dem Ressourcenverbrauch, der Überwachung der Lieferkette und den Maßnahmen zur Abfallreduktion, in die Unternehmensstrategien weiter zunehmen. Darüber hinaus sind Unternehmen gefordert, ihre Corporate Social Responsibility (CSR) -Ziele und -Maßnahmen gegenüber ihren Stakeholdern transparent zu kommunizieren, da diese zunehmend Wert auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung legen.
Die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) haben am 14.12.2023 zu einer vorläufigen politischen Einigung geführt. Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch vom Rechtsausschuss, dem gesamten EU-Parlament sowie dem Rat (EU-Regierungen) formal genehmigt werden. Die Veröffentlichung der überabeiteten EU-Vorschriften wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.
Bei dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ebenso wie der CSDDD steht das Thema Nachhaltigkeit im Fokus. Mittels dieser Fokussierung verfolgen beide Richtlinien das Ziel, den Wandel hin zu ethischeren Geschäftspraktiken und nachhaltigeren Lieferketten voranzutreiben.
Trotz der Ähnlichkeiten unterschieden sich die beiden Richtlinien in ihren Schwerpunkten. Während der Schwerpunkt beim LkSG auf dem Aspekt der Menschenrechte liegt, ist das zentrale Thema der CSDDD die Eindämmung des Klimawandels.
Die Sorgfaltspflichten der CSDDD strecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich der vorgelagerten und nachgelagerten Aktivitäten (z.B. Transport und Entsorgung).
Anwendungsbereich:
Pflichten und Sanktionen:
Die CSDDD wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Richtlinie im nationalen Recht zu implementieren und umzusetzen. Folglich ist zu erwarten, dass der nationale Gesetzgeber das LkSG in einigen Bereichen anpassen und verschärfen wird.
Aufgrund der Komplexität und Ausweitungsmöglichkeit empfiehlt sich ein softwaregestützter Ansatz für die Umsetzung der CSDDD, sowie eine im Vorfeld zeitnahe und gründliche Vorbereitung inklusive fundierter und eindeutiger Aufgabenverteilung und -zuweisung im Unternehmen.