Die zunehmende Relevanz von ESG-Richtlinien (Environmental, Social, Governance) prägt den globalen Wirtschaftssektor. In der EU verpflichtet die CSRD-Richtlinie Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Jetzt gewinnt die ESG-Thematik auch in China zunehmend an Bedeutung und wird zu einem unerlässlichen Element im unternehmerischen Handeln. Dieser Beitrag beleuchtet die ersten ESG-Richtlinien für chinesische Unternehmen und deren Auswirkungen auf nachhaltiges Wirtschaften.
In der ersten Hälfte des Jahres wurden in China verschiedenste ESG-Richtlinien veröffentlicht. Bis 2024 war die Einführung und Offenlegung eines ESG-Reportings nicht für alle Unternehmen erforderlich, sondern nur für die wichtigen chinesischen Marktindizes wie SSE 180, Kechuang 50, SZSE 100 und GEM-Index sowie Unternehmen, die sowohl im Inland als auch im Ausland börsennotiert sind. SSE 180, Kechuang 50, SZSE 100 und GEM-Index sind Klassifizierungen chinesischer, börsennotierter Unternehmen des dortigen Aktienmarktes.
Allen weiteren Unternehmen wurden für die Erstellung eines solchen Reportings nicht verpflichtet, es wurde ihnen jedoch empfohlen.
Zu Beginn des Jahres 2024 beschleunigte sich dieser Prozess durch die Einführung wesentlicher Regeln und Richtlinien zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Im April 2024 führten die großen Börsen in Shanghai, Shenzhen und Nordchina die ersten „Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen“ ein. Diese Richtlinien schlossen eine wesentliche Lücke in den Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Chinas Kapitalmärkten und präzisierten den Anforderungsrahmen.
Kurz darauf, im Mai 2024, veröffentlichte das chinesische Finanzministerium die „Corporate Sustainability Disclosure Guidelines – Basic Guidelines (Draft for Public Comments)“. Diese Richtlinien, angelehnt an internationale Standards wie IFRS und ISSB, dienen als Entwurf zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und sollen Unternehmen helfen, konsistente, transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Bis 2027 plant China, die „Basic Guidelines on Corporate Sustainability“ (entsprechend S1 des ISSB) sowie die „Guidelines on Climate-Related Disclosure“ (entsprechend S2 des ISSB) einzuführen. Ziel ist es, bis 2030 ein einheitliches nationales System für Nachhaltigkeits-Offenlegungsrichtlinien zu etablieren, um eine konsistente und umfassende Berichterstattung über unternehmerische Nachhaltigkeitspraktiken zu gewährleisten.
Verschiedene Regierungsabteilungen in China, insbesondere in Shanghai, Peking und Suzhou, haben sich intensiv mit ESG-Themen beschäftigt und erste relevante Richtlinien eingeführt. Diese Richtlinien zielen darauf ab, Unternehmen zur aktiven Umsetzung von ESG-Praktiken anzuregen. Die Städte Shanghai, Peking und Suzhou haben spezifische Leitfäden entwickelt, die Unternehmen bei der Strategieentwicklung und der Formulierung von Offenlegungsrichtlinien im Bereich ESG unterstützen sollen.
Diese Maßnahmen der lokalen Regierungen zeigen, dass sich der Einfluss von ESG in China sehr schnell vom Kapitalmarkt auf die lokalen Provinzen und Gemeinden ausweitet und sich allmählich in den tatsächlichen Betrieb und das Management von Unternehmen eingliedert. Dies gestaltet den Weg für Unternehmen zur aktiven Entwicklung von ESG klarer.
Die chinesische Regierung hat bereits angekündigt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung von ESG-Reportings auf ausländische Unternehmen ausgeweitet wird. Wir verfolgen die kommenden Wochen und Monate die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich und informieren Sie über die für Sie relevanten Änderungen in unserem Newsletter.