Am 27. Februar 2025 wurde das neue Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verabschiedet – ein bedeutender Schritt im Rahmen des europäischen Green Deals und damit auch der nationalen Klimaschutzstrategie. Das Gesetz wurde an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG per Europarechtsanpassungsgesetz angeglichen. Mit der Überarbeitung des TEHG geht eine Reihe neuer Pflichten und Änderungen für Unternehmen einher, die aktiv im Emissionshandel eingebunden sind oder künftig darunterfallen.
Unverändert bleiben die grundlegenden Pflichten für Unternehmen, die unter das TEHG fallen. Diese umfassen:
Diese Pflichten stellen sicher, dass die Emissionen beteiligter Unternehmen transparent erfasst und verlässlich kontrolliert werden können.
Eine zentrale Änderung betrifft die Frist zur Abgabe der Emissionszertifikate bei der Deutschen Emissionshandelsstelle: Statt wie bisher am 30. April, endet die Frist ab sofort am 30. September eines jeden Jahres. Unternehmen gewinnen damit mehr Zeit für die Verifizierung und Einreichung ihrer Emissionsdaten – ein Schritt, der insbesondere im Hinblick auf aufwendige Prüfprozesse und komplexe Datenflüsse zu begrüßen ist.
Erstmals werden Verantwortliche im nationalen Brennstoffemissionshandel ausdrücklich in den Anwendungsbereich des TEHG aufgenommen. Das bedeutet: Auch diese Akteure sind künftig zur Berichterstattung und Abgabe von Emissionszertifikaten verpflichtet. Damit entsteht ein konsistenterer Ordnungsrahmen, der auf lange Sicht Doppelstrukturen vermeidet und Transparenz schafft. Es ist davon auszugehen, dass weitere Anpassungen des TEHG und BEHG folgen werden, um die beiden Systeme vor dem europarechtlichen Hintergrund weiter zu harmonisieren.
Mit der Neufassung erweitert sich zudem der Kreis der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Ab sofort unterliegen auch folgende Branchen und Anlagentypen dem TEHG:
Mit dem neuen TEHG gehen klare Regelungen, neue Fristen und eine Ausweitung der betroffenen Branchen einher. Für Unternehmen bedeutet das: Rechtzeitig prüfen, ob sie unter die neuen Vorgaben fallen, Überwachungspläne anpassen und interne Prozesse auf die neuen Fristen und Anforderungen ausrichten.