Ein sicheres Arbeitsumfeld ist entscheidend für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und den Erfolg eines Unternehmens. Bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
§ 5 ASiG bestimmt (zunächst), dass Unternehmen abhängig von der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten eine oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen. § 6 ASiG regelt die wesentlichen Aufgaben und § 7 ASiG setzt bestimmte Anforderungen an die Person fest. Weitere gesetzliche Grundlagen sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV). Diese Vorschriften legen Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz fest und definieren die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Unternehmen für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken zuständig. Ihre Aufgaben erstrecken sich über verschiedene Bereiche und haben das gemeinsame Ziel, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Eine der Kernaufgaben besteht darin, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Hierbei werden Arbeitsplätze, -prozesse und -bedingungen analysiert und bewertet, um potenzielle Gefahren zu identifizieren.
Auf Grundlage der daraus resultierenden Erkenntnisse entwickelt die Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete Maßnahmen, um die Risiken zu minimieren oder bestenfalls gänzlich zu beseitigen. Geeignete Maßnahmen können etwa die Einführung von Sicherheitsrichtlinien, Schulungen und Einweisungen der MitarbeiterInnen sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sein.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Überwachung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und trägt damit wesentlich zur rechtssicheren Organisation Ihres Unternehmens bei. Sie sorgt dafür, dass das Unternehmen alle relevanten Gesetze und Bestimmungen zur Arbeitssicherheit einhält. Hierzu gehört auch die regelmäßige Aktualisierung von Sicherheitsrichtlinien, um etwaig geänderten Anforderungen gerecht zu werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat somit nicht nur die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern auch eine wichtige rechtliche Funktion. Sie berät das Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und unterstützt auch bei Prüfungen und Audits mit ihrem Fachwissen.
Die Gesetzgebung legt spezielle Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. Es dürfen nur Personen bestellt werden, die Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieure sind oder eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung besitzen und anschließend eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation erworben haben und somit über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz spielt. Durch ihre Expertise und ihr Engagement leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Schaffung einer rechtsicheren Organisation und sicheren Arbeitsumgebung im Unternehmen sowie zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeitenden.