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Gesetz für entwaldungsfreie EU-Lieferketten

Geschrieben von Admin | 31.05.23 11:21

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich auf ein Gesetz zum Schutz der Regenwälder geeinigt: Damit steht fest, dass Unternehmen künftig verbindliche Sorgfaltspflichten bei ihren Import- und Exportgeschäften auferlegt werden.

Das Ziel der Verordnung ist es, dass in der EU keine Produkte mehr hergestellt oder vertrieben werden, die mit der Abholzung von Regenwäldern in Zusammenhang stehen, um so der weltweiten Entwaldung entgegenzuwirken. Dies erscheint zwingend notwendig, da gerade der Konsum und der Vertrieb bestimmter Rohstoffe und Konsumgüter maßgeblich zur Entwaldung und damit zu drohenden Gefahren für Klima, Mensch und Umwelt beitrage.

Betroffen sind Rohstoffe wie beispielsweise Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse wie Leder, Schokolade und Möbel aus Edelhölzern. Auch das Fleisch von Tieren wie Rindern, die mit Soja aus Entwaldungsgebieten gefüttert werden, wird unter das Verbot fallen. Die Liste der betroffenen Erzeugnisse wird regelmäßig aktualisiert und überprüft.

Zukünftig müssen Unternehmen mit Sorgfaltspflichten Statements nachweisen, dass ihre Produkte nicht aus Gebieten stammen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden.

Um eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, müssen die Unternehmen Erklärungen an ein europäisches Informationssystem übermitteln, in denen sie bestätigen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und die von ihnen vertriebenen Produkte den EU-Vorschriften entsprechen.

Zur Förderung entwaldungsfreier Agrar-Lieferketten hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das “Nationale Stakeholder-Forum” für entwaldungsfreie Lieferketten eingerichtet. Dieses Forum wird in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung eine zentrale Rolle für den Austausch spielen.

Die Verordnung wird voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten.