Die VO (EU) 517/2014 (fluorierte Gase/Klimaanlagen) und die VO (EG) 1005/2009 (ozonabbauende Stoffe/Klimaanlagen) wurden zum 11.03.2024 aufgehoben und durch die VO (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und die VO (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ersetzt. Die von der Europäischen Kommission erlassenen zusätzlichen Implementierungsvorschriften bleiben bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig.
Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase zielt darauf ab, den Einsatz von fluorhaltigen Gasen zu reduzieren, die zu den stärksten Treibhausgasen gehören und einen erheblichen Beitrag zum Klimawandel leisten. Sie legt strengere Regeln für die Verwendung, den Verkauf und die Rückgewinnung dieser Gase als bisher fest und fordert eine verstärkte Überwachung und Berichterstattung über ihre Emissionen.
Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
Weitere schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW).
Erlass weiterer Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind, sowie neuer Inbetriebnahmeverbote.
Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Emissionsbegrenzung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Vom Phase-down zum Phase-out: Es wird schrittweise eine Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Ausstieg im Jahr 2050 stattfinden.
Die Verordnung (EU) 2024/590 über ozonabbauende Stoffe konzentriert sich auf den Schutz der Ozonschicht, indem sie den Einsatz von Chemikalien verbietet oder einschränkt, die das Ozon in der Stratosphäre abbauen. Sie legt auch Maßnahmen fest, um bereits vorhandene ozonabbauende Stoffe sicher zu entsorgen und zu recyceln.
Die neuen Verordnungen bauen auf den früheren Verordnungen auf, insbesondere der Verordnung (EU) 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und der Verordnung (EG) 1005/2009 über ozonabbauende Stoffe. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass die neuen Verordnungen strengere Vorschriften und höhere Zielsetzungen einführen, um den Schutz der Umwelt zu verbessern.
Für Unternehmen bedeuten die neuen Verordnungen eine erhöhte Verantwortung und zusätzliche Anforderungen an ihre Geschäftspraktiken.
Hier beispielhaft einige Änderungen, die Unternehmen beachten müssen:
Die neuen EU-Verordnungen stellen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz dar. Während sie strengere Vorschriften und höhere Zielsetzungen einführen, um die Umwelt zu schützen, bringen sie auch neue Herausforderungen – vor allem für Hersteller, Inverkehrbringer und Einführer von Stoffen und Gasen mit sich. Unternehmen müssen sich auf verstärkte Kontrollen, den Einsatz umweltverträglicher Alternativen und eine verbesserte Berichterstattung vorbereiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
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