Unternehmen müssen sicherstellen, dass nicht nur der eigene Geschäftsbereich, sondern auch unmittelbare und mittelbare Lieferanten sowie Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen die Anforderung, die das Lieferkettengesetz an Unternehmen stellt, einhalten. Doch wer ist konkret dafür verantwortlich? Innerhalb eines Unternehmens tragen verschiedene Akteure und Abteilungen, d.h. verschiedene Zuständigkeiten die Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz. Die Zuständigkeiten sind je nach Unternehmen unterschiedlich und können auf internationaler, nationaler oder betrieblicher Ebene liegen.
Die Geschäftsführung oder Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, Richtlinien und Strategien zu entwickeln, um die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz und Sozialstandards sicherzustellen. Sie muss die Bedeutung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der gesamten Organisation verankern und gewährleisten, dass ausreichende Ressourcen bereitgestellt und klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Um interne Ressourcen zu schonen, können auch externe Expertinnen und Experten hinzugezogen werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu verbessern.
In vielen Unternehmen gibt es spezielle Nachhaltigkeitsabteilungen oder Corporate Social Responsibility (CSR)-Abteilungen, die für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung des Lieferkettenrechts verantwortlich sind. Diese Abteilungen überwachen und analysieren die Einhaltung von Umweltstandards, Sozialstandards und Menschenrechten entlang der Lieferkette, führen Risikobewertungen und Audits durch und bieten Schulungen für Lieferanten und Mitarbeiter an. Sie arbeiten eng mit anderen Abteilungen wie Einkauf, Qualitätsmanagement und Lieferantenmanagement zusammen, um sicherzustellen, dass nur verantwortungsvolle Lieferanten ausgewählt werden und dass deren Leistungen den Anforderungen entsprechen.
Der Einkauf spielt eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes, da er für die Auswahl und Bewertung von Lieferanten verantwortlich ist. Er muss sicherstellen, dass die Lieferanten und Auftragnehmer des Unternehmens die erforderlichen Standards aus dem Lieferkettenrecht einhalten sowie ethische und nachhaltige Praktiken in ihrer Geschäftstätigkeit verfolgen.
Das Qualitätsmanagement ist für die Überwachung und Kontrolle der Produktqualität, einschließlich der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards zuständig. Es kann die Umsetzung von Qualitätskontrollen in der Lieferkette sicherstellen und bei der Identifizierung von möglichen Entwicklungspotenzialen unterstützen.
(nicht abschließend)
Es ist wichtig, dass Unternehmen klare Verantwortlichkeiten festlegen und eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen sicherstellen. Denn nur durch ein gutes Zusammenspiel aller zuständigen Abteilungen wird es möglich sein, den Anforderungen des LkSG vollständig gerecht zu werden.
Sie möchten mehr darüber erfahren, welche Auswirkungen das LkSG im Kontext von ESG auf Ihr Unternehmen, die Verbraucher und die Gesellschaft hat? In unserem kostenfreien Whitepaper “Das LkSG im Kontext von ESG” erläutert Ihnen unser Expertenteam die Anforderungen des Gesetzes und geht auf die Bedeutung zur Förderung nachhaltiger Lieferketten ein. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Ausblick auf die neue EU-Lieferkettenrichtlinie und die Unterschiede zum deutschen Lieferkettengesetz.