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Wer ist Betreiber und was beinhaltet die Betreiberverantwortung?

Geschrieben von Admin | 20.05.25 11:15
Sie stehen häufig vor der Herausforderung, rechtlich komplexe Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen und gleichzeitig verschiedene Abteilungen zu koordinieren? In diesem Kontext kann die Frage „Wer ist Betreiber?“ Unsicherheiten auslösen: Uneinheitliche Definitionen des Betreiber-Begriffs in unterschiedlichen Rechtsvorschriften erschweren die eindeutige Zuweisung von Pflichten. So ist oft nicht klar, wer konkret welche Verantwortung trägt – insbesondere in Haftungsfragen
In diesem Blogbeitrag wollen wir Ihnen den Betreiberbegriff näherbringen und Anknüpfungspunkte vorstellen, wie Sie die Betreiberverantwortung wirksam in Ihre Compliance-Prozesse integrieren können. So behalten Sie den Überblick über delegierte Pflichten und sorgen für klare Prozesse zwischen allen Fachbereichen – ein entscheidender Schritt, um Haftungsfälle und Imageschäden vorzubeugen.
 
Was bedeutet „Betreiber“?
Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen nutzen den Begriff des „Betreibers“, jedoch variieren die gesetzlichen Merkmale, die an die Betreibereigenschaft anknüpfen je nach Rechtsgebiet. In der Regel ist Betreiber, wer in bestimmender Weise eine tatsächliche Verfügungsgewalt hinsichtlich eines bestimmten Objekts ausübt und damit die Pflicht hat, potenzielle Gefahren, die vom Betrieb ausgehen zu vermeiden. Dennoch gilt es allerdings auch in Einklang mit der Rechtsprechung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. So muss auch immer in Frage stehen, ob ein Tätigwerden in eigenem Namen, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung gegeben ist. Die Frage „Wer ist Betreiber“ ist nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen. So kann sich die Betreibereigenschaft etwa im Einzelfall auch aus den Festlegungen in einem privatrechtlichen Vertrag ergeben.
Betreiber können beispielsweise sein:
  • Eigentümer
  • Besitzende (Mietende und Pachtende)
  • Unternehmen
  • Dienstleister

Relevante Rechtsgrundlagen
Trotz fehlender einheitlicher Definition verwenden zahlreiche Gesetze und Verordnungen den Betreiberbegriff oder stellen jedenfalls auf das Betreiben eines Objekts ab. Ein Beispiel ist das Immissionsschutzrecht: Hier existiert keine ausdrückliche Begriffsbestimmung, doch die natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung der die Betreibereigenschaft hinsichtlich einer Anlage innewohnt trägt die Verantwortung, Schäden für die Umwelt zu verhindern.
Weitere wichtige Rechtsquellen, durch welche Betreiber in die Pflicht genommen werden, sind beispielsweise:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG)

Betreiberverantwortung in der Praxis
Die Verantwortung der Betreiber erstreckt sich in der Regel auf alle rechtlichen Anforderungen und Obliegenheiten, die an Betreiber von Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen gestellt werden, um Rechtsverstöße, Haftungsansprüche sowie Schutz- und Sicherheitsdefizite zu verhindern. Die Pflichten ergeben sich aus vielschichten Rechtsquellen - beispielsweise dem Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht und Anlagensicherheitsrecht. Wer Betreiberverantwortung trägt, sollte darauf achten, dass sämtliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden.
 
Kann man Betreiberpflichten übertragen?
Betreibende können ihre Verantwortung und damit einhergehende Haftungsrisiken teilweise übertragen. Allerdings bleibt die ursprüngliche, verantwortliche Person oder das verantwortliche Unternehmen aufsichtspflichtig und sollte sicherstellen, dass die delegierten Aufgaben gesetzeskonform ausgeführt werden. So kann beispielsweise eine geschäftsführende Person die Betreiberverantwortung in Bezug auf den sicheren Betrieb einer Maschine an eine fachlich geeignete Führungskraft weitergeben.
Für eine wirksame Delegation gelten bestimmte Voraussetzungen. In unserem weiterführenden Beitrag erfahren Sie, welche Punkte für eine rechtskonforme Übertragung von Pflichten relevant sind: Blogbeitrag lesen
 
Bezugsnormen und weiterführende Richtlinien
Neben den bereits genannten Verordnungen, Gesetzen sowie Rechtsquellen lohnt sich ein Blick auf weitere wichtige Normen, die die Betreiberverantwortung betreffen, beispielsweise DGUV-Vorschriften:
Viele Pflichten ergeben sich aus Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Beispiele sind die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) oder branchenspezifische Regelungen. Wer Betreiber ist, sollte sich über die für ihn relevanten DGUV-Vorschriften informieren, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Diese Bezugsnormen verdeutlichen, dass der gesetzliche Rahmen für den Betrieb komplex ist. Daher empfiehlt es sich, die anfallende Pflichten regelmäßig zu prüfen und in die betriebliche Compliance-Struktur zu integrieren.
 
Fazit
Zusammenfassend verknüpft sich der Betreiberbegriff eng mit Verantwortlichkeit und Haftung. Personen oder Unternehmen, die eine Betreibereigenschaft aufweisen, sollten daher die für sie relevanten Gesetze und Verordnungen kennen. Ein Teil der Betreiberpflichten kann rechtssicher delegiert werden, sofern klare Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verstößen gegen die Betreiberverantwortung drohen empfindliche Strafen und Reputationsverluste. Im Sinne einer stabilen Unternehmensentwicklung lohnt es sich, die internen Prozesse und Zuständigkeiten regelmäßig zu überprüfen und im Blick zu behalten.