Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ist seit dem 1. Februar 2025 besonders relevant: Seit diesem Stichtag greifen neue Anforderungen für den Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen. Die Verordnung betrifft Hersteller von Einheiten bzw. Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen, Betreiber von Energieerzeugungsanlagen und Netzbetreiber, die jeweils unterschiedliche Pflichten einhalten müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie konkret, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.
Die NELEV regelt, welche technischen Nachweise für Energieanlagen erforderlich sind, um ihre Netzverträglichkeit zu gewährleisten. Ziel ist es, einen sicheren und stabilen Netzbetrieb zu garantieren – insbesondere angesichts der zunehmenden Einspeisung erneuerbarer Energien. Für die Umsetzung der Verordnung wurde das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) geschaffen. In ZEREZ werden Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet. Im Gegensatz dazu erfolgt die Erfassung von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister . Als zentralisierte Datenbank vereinfacht, digitalisiert, beschleunigt und vereinheitlicht das ZEREZ die Kommunikation der beteiligten Parteien bei der Zertifizierung von Einheiten und Komponenten und beim Betriebserlaubnisantrag.
Die Verordnung gilt seit dem 1. Februar 2025 neu an das Versorgungsnetz angeschlossene Energieerzeugungsanlagen, z.B. PV-Anlagen, KWK-Anlagen, etc. Bestandsanlagen, die vor dem 1. Februar 2025 an das Netz gegangen sind, sind nicht betroffen. Antragsteller beim Betriebserlaubnisverfahren übermitteln von nun an anstatt von Zertifikaten nur noch die ZEREZ-ID. Wer die neuen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Verzögerungen oder sogar den Anschlussverlust der Anlage.
1. Hersteller: Zertifikate und Konformitätserklärungen sicherstellen
Hersteller von Erzeugungsanlagen, Komponenten und Schutzsystemen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die vorgeschriebenen elektrotechnischen Eigenschaften erfüllen.
Pflichten:Wer eine neue Energieanlage errichten oder eine bestehende Anlage wesentlich verändern möchte, muss gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen, dass sie den Anforderungen der NELEV entspricht.
Pflichten:💡 Tipp: Planen Sie die Vorlage der Nachweise frühzeitig ein, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden
--------------------------Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die eingereichten Nachweise zu überprüfen und den Netzanschluss nur dann zu gestatten, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.
Pflichten:💡 Tipp: Nutzen Sie digitale Prozesse zur effizienten Verwaltung und Prüfung der Nachweise.
Jetzt handeln, um Fristen einzuhalten!
Die neuen Anforderungen der NELEV sind von nun an in Kraft. Hersteller, Betreiber und Netzbetreiber sollten sich vorbereiten, um rechtzeitig alle erforderlichen Nachweise zu beschaffen und bereitzustellen. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig mit Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern in Kontakt zu treten. So vermeiden Sie Engpässe und sorgen für einen reibungslosen Netzanschluss Ihrer Energieanlage. Weitere Informationen finden Sie hier: