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EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

Geschrieben von Admin | 15.04.26 08:08

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 betrifft nicht nur Konzerne oder bestimmte Branchen. Entscheidend ist laut den offiziellen EU-Grundlagen, ob ein Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auftritt. Damit rückt die Richtlinie für alle Unternehmen im B2C-Bereich in den Fokus, unabhängig von ihrer Größe.

Für Unternehmen bedeutet das: Umweltclaims, Produktinformationen und interne Freigabeprozesse werden künftig belastbarer, klarer und nachvollziehbarer gestaltet.

  • Die Richtlinie ist am 27. März 2024 in Kraft getreten
  • Sie musste bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden
  • Sie gilt ab 27. September 2026

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die EU die Anforderungen an Umweltwerbung und Verbraucherinformation.


Anwendungsbereich der EmpCo-Richtlinie: Welche Inhalte betroffen sind

Für Unternehmen ist die Richtlinie hoch relevant. Betroffen sind nicht nur klassische Werbeaussagen, sondern auch:

  • Produkttexte
  • Shop-Inhalte
  • Verpackungsangaben
  • Vertriebsunterlagen
  • Digitale Kundenkommunikation
Überall dort, wo Aussagen über Umweltvorteile, Haltbarkeit oder Reparierbarkeit gemacht werden, steigt der Anspruch an Nachweisbarkeit und Konsistenz. 


Wer ist betroffen? B2C-Bezug statt Unternehmensgröße entscheidend

Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist, dass neue ESG- oder Verbraucherregelungen vor allem große oder kapitalmarktorientierte Unternehmen betreffen. Bei der EmpCo-Richtlinie ist jedoch der B2C-Bezug der zentrale Anknüpfungspunkt.

Wer Produkte, Dienstleistungen oder digitale Inhalte gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern anbietet oder entsprechende Aussagen in der Kundenkommunikation trifft, sollte die neuen Anforderungen frühzeitig prüfen.


Betroffene Unternehmensgruppen

  • Hersteller mit Direktvertrieb
  • Händler
  • Online-Shops
  • Markenunternehmen
  • Plattformen und andere B2C-Akteure

Ziel der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: Mehr Transparenz für Verbraucher
Inhaltlich ändert die Richtlinie zwei zentrale europäische Regelwerke: die Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Regeln zu Verbraucherinformationen.

Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel besser zu schützen:

  • durch mehr Transparenz
  • durch bessere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit
  • durch strengere Grenzen für irreführende Nachhaltigkeitsaussagen


Konkrete Anforderungen der EmpCo-Richtlinie: Das ändert sich für Unternehmen
Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig bessere und stärker harmonisierte Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhalten. Zusätzlich werden Informationen über gesetzliche Gewährleistungsrechte stärker in den Fokus gerückt.

Gleichzeitig richtet sich die Richtlinie ausdrücklich gegen problematische Geschäftspraktiken. Dazu zählen insbesondere:

  • vage Umweltclaims wie „grün“ oder „umweltfreundlich“, wenn diese nicht belegt werden können
  • unzuverlässige freiwillige Nachhaltigkeitslogos
  • unfaire Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger Obsoleszenz, etwa irreführende Aussagen zur Haltbarkeit eines Produkts


Warum Unternehmen jetzt handeln sollten: Risiken in der Nachhaltigkeitskommunikation

Viele Organisationen haben ihre ESG- und Nachhaltigkeitskommunikation in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Genau darin liegt ein zentrales Risiko: Je mehr Claims im Markt sind, desto wichtiger wird deren Qualität und Nachweisbarkeit.

Kritisch können zum Beispiel Formulierungen werden wie:

  • „nachhaltig“
  • „umweltfreundlich“
  • „ressourcenschonend“
  • „langlebig“
  • „besser für die Umwelt“

Solche Aussagen sind nicht automatisch unzulässig. Relevant wird es dort, wo sie zu pauschal, missverständlich, nicht ausreichend spezifiziert oder intern nicht belastbar dokumentiert sind. Hier wird die EmpCo-Richtlinie für Compliance, Legal, Produktmanagement und Marketing zu einem operativen Thema.

Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht
Da eine Richtlinie immer einer Umsetzung in deutsches Recht bedarf, wird die EmpCo-Richtlinie zu einer Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb führen. Dieser nationale Umsetzungsprozess ist bereits fortgeschritten, der Bundestag hat am 19.12.2025 die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen. Der europäische Gesetzgeber hat wenig bis keinen Spielraum für nationale Umsetzungen gelassen, dementsprechend bietet die Richtlinie auch konkrete Anhaltspunkte dafür, was genau auf Sie als Anwender zukommt. 

Governance und Prozesse: Was die Richtlinie konkret für Unternehmen bedeutet
Für Unternehmen entwickelt sich das Thema zu einer zentralen Governance-Frage. Risiken entstehen nicht nur durch einzelne Werbeaussagen, sondern vor allem durch:

  • fehlende Prozesse
  • uneinheitliche Freigaben
  • unklare Zuständigkeiten

Die Umsetzung endet daher nicht bei einer Policy, sondern wird in klare Workflows, Nachweislogiken und Verantwortlichkeiten übersetzt.

Drei zentrale Handlungsfelder zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
1. Claims systematisch erfassen (Oft liegt das größte Risiko nicht in einer einzelnen Aussage, sondern darin, dass dieselbe Botschaft in verschiedenen Kanälen unterschiedlich formuliert wird).

2. Belege und Freigaben sauber strukturieren

3. Produkt- und Verbraucherinformationen operativ absichern

Praxistipp:
Frühzeitig auf die EmpCo-Richtlinie vorbereiten!
Auch wenn die Richtlinie erst ab dem 27. September 2026 gilt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Vorbereitung. 

Unternehmen benötigen entsprechenden Vorlauf, um:

  • bestehende Claims zu prüfen
  • riskante Formulierungen zu identifizieren
  • Zuständigkeiten zu definieren
  • Freigaberegeln zu schärfen
  • Software- oder Dokumentationsprozesse anzupassen

Fazit: EmpCo-Richtlinie als Wendepunkt für Nachhaltigkeitskommunikation
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 macht deutlich: Nachhaltigkeitskommunikation entwickelt sich von einem Marketingthema zu einer strukturierten Compliance-Aufgabe. Entscheidend ist künftig nicht mehr, ob Unternehmen Nachhaltigkeit kommunizieren, sondern wie belastbar, konsistent und nachvollziehbar diese Aussagen intern aufgestellt sind. Wer frühzeitig klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise etabliert, schafft Transparenz und stärkt gleichzeitig die eigene Position im Markt.