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Aktueller Stand zur Entwaldungsverordnung (EUDR)

Geschrieben von Admin | 23.12.25 07:55

Europäisches Parlament beschließt Verschiebung der Entwaldungsverordnung und Erleichterungen

Nach weitreichender Kritik hat das Europäische Parlament am 17.12.2025 nun entschieden: Die Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein Jahr verschoben. Damit haben betroffene Unternehmen nun ein weiteres Jahr Zeit, die Vorgaben umzusetzen und ihre Compliance-Prozesse und Lieferketten an die EUDR anzupassen.

  • Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2026 zunächst für Händler und große Marktteilnehmer.
  • Kleine Unternehmen und Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 10 Mio. € erhalten sogar noch Aufschub bis zum 30.06.2027.

Vereinfachungen:
Neben dem zeitlichen Aufschub wurden auch inhaltliche Anpassungen beschlossen, um Bürokratie abzubauen:

  • Nur noch Unternehmen, die ein relevantes Produkt zum ersten Mal auf dem Markt bereitstellen, müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben, allerdings nicht die Unternehmen und Händler, die es dann verkaufen.
  • Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Printprodukte werden komplett aus dem Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Trotz der beschlossenen Vereinfachungen bleibt es für Unternehmen entscheidend, frühzeitig tätig zu werden. Die verlängerte Frist sollte nun genutzt werden, um Lieferketten zu prüfen und die Umsetzung der verbleibenden Sorgfaltspflichten gezielt vorzubereiten.

Compliance Updates zur Entwaldungsverordnung