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EU Maschinenverordnung

Geschrieben von Admin | 31.08.26, 06:15

EU-Maschinenverordnung 2027: Was Unternehmen für die Umsetzung wissen sollten

Ab dem 20. Januar 2027 ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich anzuwenden. Sie löst die bislang geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.

Viele Unternehmen haben sich bereits mit den neuen Anforderungen befasst. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Umsetzung häufig noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Zudem bestehen weiterhin offene Fragen und Unsicherheiten. Hersteller und Betreiber sowie Unternehmen, die Maschinen modernisieren oder wesentlich verändern, sollten die verbleibende Vorbereitungszeit daher gezielt nutzen. Insbesondere interne Abläufe, technische Unterlagen und Zuständigkeiten sollten frühzeitig überprüft und an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Die Maschinenverordnung entwickelt den bestehenden Rechtsrahmen weiter und trägt insbesondere der zunehmenden Digitalisierung Rechnung. Vernetzte und digital gesteuerte Maschinen sowie Künstliche Intelligenz bringen neue Gefährdungen mit sich, die in der bisherigen Maschinenrichtlinie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Dazu zählen unter anderem die Zusammenarbeit von Menschen und Robotern, der Einsatz kollaborativer Roboter – sogenannter Cobots –, internetfähige Maschinen, sicherheitsrelevante Auswirkungen von Software-Updates sowie autonome Maschinen.

Wer ist von der EU-Maschinenverordnung 2027 betroffen?

Betroffen sind nicht nur Hersteller von Maschinen und dazugehörige Produkte, sondern alle Wirtschaftsakteure, die Maschinen und dazugehörige Produkte in der Europäischen Union auf dem Markt bereitstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Neben Herstellern werden nun auch (Online-)Händler, Importeure und Bevollmächtigte adressiert.

Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung 2027?

Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle Maschinen und von der Verordnung erfassten Produkte, die erstmals in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung erfüllen.

Im Gegensatz zur bisherigen Maschinenrichtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nationale Umsetzungsgesetze sind nicht erforderlich. Dadurch entstehen europaweit einheitliche Anforderungen.

Welche Änderungen bringt die EU-Maschinenverordnung 2027?

Die grundlegenden Anforderungen an die Maschinensicherheit bleiben erhalten. In der neuen Maschinenverordnung ist nun aber nicht mehr allgemein von Maschinen die Rede. Es werden die Begriffe “Maschinen und dazugehörende Produkte“ eingeführt. Unter dazugehörende Produkte fallen dann beispielsweise: auswechselbare Einrichtungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Neu oder deutlich erweitert wurden insbesondere auch die folgenden Bereiche:

  • Digitale Technologien und Software
    Moderne Maschinen bestehen längst nicht mehr nur aus mechanischen und elektrischen Komponenten. Software übernimmt zunehmend sicherheitsrelevante Aufgaben und wird daher von der Maschinenverordnung ausdrücklich berücksichtigt. Künftig können auch Software sowie digitale Sicherheitsfunktionen als Sicherheitsbauteile gelten. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Software über den gesamten Produktlebenszyklus nachvollziehbar dokumentiert wird.

  • Cybersecurity wird Bestandteil
    Die Maschinenverordnung erweitert die Sicherheitsanforderungen erstmals ausdrücklich um den Schutz vor Manipulationen und Cyberangriffen. Maßgeblich ist dabei, ob ein solcher Eingriff die Sicherheit der Maschine beeinträchtigen kann. Auch die Verbindung zu externen Geräten oder der Datenaustausch mit anderen Einrichtungen darf keine Gefährdungen verursachen. Sicherheitsrelevante Hardware, über die externe Systeme angeschlossen werden, muss deshalb so ausgelegt sein, dass sie sowohl vor unbeabsichtigten Veränderungen als auch vor gezielten Manipulationsversuchen angemessen geschützt ist. Darüber hinaus muss die Maschine in der Lage sein, Hinweise auf unbefugte oder zulässige Eingriffe in diese Hardware zu erfassen und zu dokumentieren.

     Besondere Anforderungen gelten außerdem für Software und Daten, die für die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wesentlich sind. Sie müssen eindeutig identifizierbar und gegen Verfälschung geschützt sein. Gleiches gilt für Software, die für den sicheren Betrieb der Maschine installiert wurde: Ihre sicherheitsrelevante Funktion muss kenntlich gemacht werden, und die dazugehörigen Informationen müssen jederzeit leicht zugänglich bereitgestellt werden können. Cybersecurity ist damit nicht als eigenständiges Einzelthema zu verstehen. Sie muss vielmehr von Anfang an in das umfassende Sicherheitskonzept der Maschine integriert werden.

  • Wann gilt ein Umbau einer Maschine als wesentliche Veränderung?
    Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung betrifft den Umbau bestehender Maschinen. Wer eine Maschine nachträglich physisch oder digital so verändert, dass neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken steigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst zum Hersteller werden. In diesem Fall können unter anderem eine erneute Risikobeurteilung, eine Konformitätsbewertung sowie eine Aktualisierung der technischen Dokumentation erforderlich werden.

  • Was gilt für digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen?
    Die Maschinenverordnung ermöglicht erstmals ausdrücklich die Bereitstellung digitaler Betriebsanleitungen sowie die Möglichkeit, die technischen Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Nutzende die Möglichkeit haben, die Betriebsanleitung auszudrucken, herunterzuladen und auf einem elektronischen Gerät zu speichern.

    Die Betriebsanleitung muss der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine oder des dazugehörigen Produkts und mindestens zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts online zugänglich gemacht werden. Auch für die EU-Konformitätserklärung besteht die Möglichkeit, diese digital zur Verfügung zu stellen. Dafür kann eine entsprechende Internetseite oder ein maschinell auszulesender Code in der Betriebsanweisung hinterlegt werden. Auch hier ist sicherzustellen, dass die Konformitätserklärung mindestens bis zu 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine heruntergeladen werden kann.

  • Wie verändert die Maschinenverordnung die Risikobeurteilung?
    Die Risikobeurteilung ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil, wird aber inhaltlich erweitert. Künftig ist der gesamte Lebenszyklus einer Maschine stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem geplante Software-Updates, unterschiedliche Autonomiegrade einer Maschine sowie mögliche Auswirkungen digitaler Erweiterungen auf bestehende Sicherheitsfunktionen. Werden diese Anforderungen bereits in den frühen Phasen der Entwicklung und Konstruktion berücksichtigt, lässt sich der Aufwand für nachträgliche Änderungen deutlich reduzieren.

Welche Anforderungen gelten für KI-Systeme in Maschinen?

Die Maschinenverordnung enthält auch Vorgaben für KI-Systeme, um Wechselwirkungen zwischen Maschinenkomponenten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurden folgende grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angepasst:

    • Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
    • Allgemeine Grundsätze zur Ergonomie
    • Risiken durch bewegliche Teile und psychologische Belastung

Hinweis zur Auslegung der Verordnung

Ein umfassender Leitfaden der Europäischen Kommission liegt derzeit noch nicht vor. Unternehmen sollten sich deshalb in erster Linie am Verordnungstext sowie an Veröffentlichungen anerkannter Fachverbände und Behörden orientieren. Ergänzende Praxishilfen können die Auslegung unterstützen.

Wie sollten sich Unternehmen auf die EU-Maschinenverordnung vorbereiten?

Die verbleibenden Monate bis zum 20. Januar 2027 sollten Unternehmen nutzen, um ihre bestehenden CE-Compliance-Prozesse systematisch an die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung anzupassen. In vielen Fällen ist keine vollständige Neuausrichtung erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, bestehende Prozesse gezielt weiterzuentwickeln und neue Anforderungen – insbesondere im Bereich Software, Cybersecurity und Änderungsmanagement – zu integrieren. Ein strukturiertes Vorgehen erleichtert die Umsetzung.

Fazit: Jetzt die Weichen für 2027 stellen

Mit der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 passt die Europäische Union die Maschinensicherheit konsequent an die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Industrie an. Wesentliche Ziele sind hier unter anderem die Abdeckung neuer Risiken im Zusammenhang mit digitalen Technologien, die Neubewertung von Maschinen mit besonderem Risiko und Verringerung papierbasierter Dokumentationsanforderungen. Gleichzeitig bleiben bewährte Grundprinzipien wie die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation und die Konformitätsbewertung unverzichtbar.

Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Prozesse müssen in der Regel nicht vollständig neu aufgebaut werden. Entscheidend ist vielmehr, sie gezielt weiterzuentwickeln und an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen. Wer frühzeitig handelt, reduziert den Umsetzungsaufwand, schafft Rechtssicherheit und kann die Anforderungen bis zum 20. Januar 2027 strukturiert und effizient erfüllen. Gleichzeitig bietet die Umsetzung die Chance, interne Abläufe zu optimieren und die Produktsicherheit nachhaltig zu stärken.

EU-Maschinenverordnung 2027: Die wichtigsten nächsten Schritte

Sie möchten prüfen, wie gut Ihr Unternehmen auf die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung vorbereitet ist? Eticor unterstützt Sie dabei, regulatorische Anforderungen strukturiert zu erfassen, Verantwortlichkeiten transparent abzubilden und Compliance-Prozesse digital zu steuern. Gemeinsam identifizieren wir Handlungsbedarf, schaffen Transparenz über den aktuellen Umsetzungsstand und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Maschinenverordnung effizient und rechtssicher umzusetzen.

Praxistipps zur Umsetzung der EU-Maschinenverordnung

 

1. Betroffene Produkte identifizieren

Welche Produkte unter die EU-Maschinenverordnung fallen, ist in Artikel 2 der Verordnung geregelt – beispielsweise fallen neben Maschinen auch auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile Ketten, Seile und Gurte oder unvollständige Maschinen.

2. Risikobeurteilung und bestehende Prozesse überprüfen

Nahezu alle Unternehmen verfügen bereits über etablierte Prozesse für Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung sowie Produktsicherheit. Diese sollten nun gezielt daraufhin überprüft werden, ob sie die Anforderungen der Maschinenverordnung vollständig abdecken.

Hilfreiche Leitfragen sind hierbei:

    • Werden sicherheitsrelevante (Software-)Änderungen dokumentiert?
    • Ist ein geregeltes Änderungsmanagement vorhanden?
    • Werden Cybersecurity-Risiken und KI-Systeme in der Risikobeurteilung berücksichtigt?
    • Gibt es einen definierten Prozess zur Bewertung wesentlicher Veränderungen?

In der Praxis werden zu diesem Zweck harmonisierte Normen herangezogen. Hierbei handelt es sich um Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme schafft Klarheit darüber, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.

3. Verantwortlichkeiten festlegen

Die Umsetzung der Maschinenverordnung betrifft verschiedene Unternehmensbereiche. Klare Verantwortlichkeiten schaffen Transparenz und vermeiden Doppelarbeit.

Insbesondere sollten folgende Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet werden:

    • Durchführung der Risikobeurteilung
    • Pflege der technischen Dokumentation
    • Bewertung von Softwareänderungen
    • Einbindung von Lieferanten
    • Koordination der Konformitätsbewertung

Insbesondere bei digitalisierten Maschinen sollten Konstruktion, Elektrotechnik, Softwareentwicklung, IT, Qualitätsmanagement und Compliance eng zusammenarbeiten. Ein abgestimmter Prozess trägt dazu bei, sicherheitsrelevante Änderungen frühzeitig zu erkennen, umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

4. Mitarbeitende sensibilisieren

Die beste Dokumentation ist nur wirksam, wenn alle Beteiligten die neuen Anforderungen kennen und anwenden.

Schulungen sind insbesondere für folgende Bereiche sinnvoll:

    • Konstruktion
    • Elektrotechnik
    • Softwareentwicklung
    • Qualitätsmanagement
    • Einkauf
    • Service
    • Compliance
    • Technik

Je früher die Anforderungen in laufende Entwicklungs- und Modernisierungsprojekte integriert werden, desto geringer ist der spätere Anpassungsaufwand.

 

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