Bereits im Mai 2024 hat die Datenschutzkonferenz eine Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz veröffentlicht, die einen Überblick über Kriterien zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-Anwendungen bietet und von Betreibern als Leitfaden verwendet werden kann. Diese befasst sich u.a. mit den Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und der Gewährleistung von Betroffenenrechten.
Nun wurde von der Datenschutzkonferenz eine neue Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen veröffentlicht. Darin wird erklärt, worauf Anbieter von KI-Anwendungen achten sollten, um Projekte von Anfang an datenschutzkonform zu gestalten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und sieben zentralen Datenschutz-Zielen (u.a. Transparenz und Datenminimierung). Auch Betreiber von KI-Systemen können den neuen Leitfaden in Ergänzung zu der Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz aus 2024 hinzuziehen, um die technischen Entwicklungsmöglichkeiten im Beschaffungsprozess zu berücksichtigen.
Beim Einsatz von KI-Systemen verarbeiten Unternehmen häufig große Datenmengen – darunter auch personenbezogene Informationen. Damit greifen zwei zentrale Regelwerke der EU: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Beide gelten parallel und ergänzen sich. Die KI-VO definiert Anforderungen an die Entwicklung und Nutzung von KI, während die DSGVO sicherstellt, dass personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten nutzen, müssen Unternehmen die strengen Vorgaben der DSGVO einhalten.
Datenschutzkonform mit KI: Diese 4 Aspekte sind entscheidend
Betroffenenrechte bei KI-Systemen wahren: Ein Praxisproblem
Rechte der Betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung sind im Hinblick auf KI schwer umsetzbar – denn: Wie löscht oder berechtigt man Daten, deren Verarbeitung und Verbleib gar nicht vollumfänglich nachvollzogen werden kann? Wie erfüllt man ein Auskunftsersuchen über Daten, die ein KI-System bereits zum „Lernen“ genutzt und womöglich an anderer Stelle weiterverwendet hat? Auch die gesetzlich geforderte Speicherbegrenzung bis zur Zweckerreichung wird durch kontinuierlich lernende Systeme zur Herausforderung – wann ist der Zweck erreicht?
Handlungsempfehlungen für den DSGVO-konformen Einsatz von KI
Fazit: Datenschutz und KI gezielt aufeinander abstimmen
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sollten frühzeitig klären, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden – und welche datenschutzrechtlichen Pflichten damit einhergehen. DSGVO und KI-VO gelten parallel und verlangen klare Strukturen: von der Rechtsgrundlage über Transparenzpflichten bis hin zur Risikobewertung. Nur wer Technik und Compliance zusammen denkt, schafft die Grundlage für einen rechtssicheren KI-Einsatz.