Zum Beginn des Jahres ist das neue Energieeffizienzgesetzsowie das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Angesichts ambitionierter Klimaschutzziele und dem Wunsch nach einer größeren fossilen Unabhängigkeit von Brennstoffen aus Krisenländern wurden Anfang 2024 eine Vielzahl an Energieeinsparmaßnahmen verabschiedet.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA hat mittlerweile auch ein neues Merkblatt für die Abwärmeplattform veröffentlicht. Darin wird konkretisiert, dass für die erste Jahresmeldung zum 30. Juni 2024 lediglich wesentliche und geführte Abwärmepotenziale relevant sind. Diffuse Abwärmepotenziale sowie geführte Abwärmepotenziale, die als unwesentlich gelten, weil deren Abwärme für Dritte offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar ist, können bei der erstmaligen Meldung im Jahr 2024 im Portal noch unberücksichtigt bleiben. Zur Einordnung, inwiefern die im Unternehmen anfallende Abwärme als unwesentlich, bzw. für Dritte offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar angesehen werden kann, wird auf Kapitel 3.3. in diesem Merkblatt verwiesen. Daraus geht hervor, dass Abwärmepotenziale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger als unwesentlich anzusehen sind. Das Merkblatt konkretisiert darüber hinaus viele Begrifflichkeiten in Bezug auf Abwärme und die erforderlichen Jahresmeldungen.
Weitere Informationen und Merkblätter zu den neuen Energieeinsparvorgaben finden Sie auf der Homepage des BAFA. Mehr erfahren.
Sind Sie bereits dabei, die neuen Energieeinsparvorgaben umzusetzen? Angesichts der ersten Maßnahmen, die ab sofort oder im Laufe dieses Jahres in Kraft treten, ist es ratsam, rechtzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um auch im Jahr 2024 rechtssicher organisiert zu sein.
Für Eticor Kunden
Sind die neuen Pflichten für Ihr Unternehmen relevant, aktualisiert Ihr zuständiger Legal Expert zeitnah Ihr individuelles Rechtskataster und stellt Ihnen die neuen Aufgaben automatisch in Eticor zur Verfügung.