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Update: Omnibus-Paket der EU

Geschrieben von Admin | 12.11.25 23:15

Compliance Update vom 13.11.2025

Weniger Pflichten bei CSRD, CSDDD & Taxonomie – Entwarnung oder nur Atempause?

Die EU nimmt beim Thema Nachhaltigkeitsregulierung etwas Tempo raus: Mit dem ersten sogenannten Omnibus-Paket will sie zentrale Pflichten aus CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie lockern. Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition beschlossen, nachdem eine erste Abstimmung dazu am 22. Oktober 2025 zunächst gescheitert ist und geht dabei teilweise sogar über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Klar ist, dass viele Unternehmen formal entlastet werden. Aber: Für nachhaltiges und rechtssicheres Handeln gibt es trotzdem keine Abkürzung.

CSRD: Deutlich weniger berichtspflichtige Unternehmen

Die Kommission will die Anwendungsschwellen der CSRD deutlich anheben. Künftig sollen nur noch Unternehmen berichten müssen mit:

  • > 1.000 Mitarbeitenden und
  • > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme.

Das EU-Parlament setzt sogar noch eins drauf:

  • Berichten sollen nur noch Unternehmen mit > 1.750 Beschäftigten und > 450 Mio. € Jahresumsatz.

Viele Firmen würden damit aus der direkten CSRD-Pflicht herausfallen oder später starten. Gleichzeitig bleibt der Druck aus der Wertschöpfungskette: Große Berichtspflichtige werden weiterhin ESG-Daten von ihren Lieferanten brauchen.

CSDDD: Lieferkettenpflichten nur noch für Großunternehmen

Auch die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD soll spürbar entschärft werden:

  • Der Anwendungsbereich soll deutlich verkleinert werden.
  • Laut Parlamentsposition sollen Sorgfaltspflichten nur noch für Unternehmen mit > 5.000 Beschäftigten und > 1,5 Mrd. € Jahresnettoumsatz gelten.

Zudem sollen:

  • Risikoanalysen stärker risikoorientiert werden.
  • Informationsabfragen bei Geschäftspartnern deutlich eingeschränkt sein (insbesondere bei kleineren Unternehmen).
  • Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen entfallen (stattdessen Fokus auf temporärer Aussetzung und Verbesserungsmaßnahmen).
  • Die Einbindung von Stakeholdern reduziert werden (Fokus auf direkt Betroffene).
  • Überprüfungsintervalle für Maßnahmen gelockert werden (statt jährlich nur noch alle fünf Jahre bzw. anlassbezogen).

Klimapläne sollen nach Willen des Parlaments nicht mehr in der CSDDD, sondern nur noch in der CSRD geregelt sein.

 

Mehr Spielraum für Mitgliedsstaaten – mehr Unsicherheit für Unternehmen?

Bei Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung möchte die Kommission den Mitgliedsstaaten mehr Freiheit geben:

  • Keine einheitliche Mindestobergrenze von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes mehr.
  • Mehr nationale Gestaltungsfreiheit bei der zivilrechtlichen Haftung.

Gleichzeitig sollen andere Bereiche stärker harmonisiert werden, um einen Flickenteppich nationaler Regelungen zu vermeiden – insbesondere bei Vorgaben zur Due Diligence, zur Ermittlung negativer Auswirkungen und zum Beschwerdeverfahren.

Zeitplan: Start von CSDDD & CSRD weiter nach hinten geschoben

Bereits beschlossen ist:

  • CSRD- und CSDDD-Pflichten für viele Unternehmen werden zeitlich verschoben („Stop-the-Clock“).
  • Der Start der CSDDD soll um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 nach hinten rücken.
  • Konkretisierende Leitlinien der Kommission sollen früher kommen, damit Unternehmen mehr Planungssicherheit haben.

Das Omnibus-Paket selbst ist allerdings noch nicht final:

  • Jetzt folgen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
  • Eine endgültige Einigung wird bis Ende 2025 erwartet.


Fazit

Auch, wenn viele Pflichten entschärft werden:

  • ESG bleibt ein strategisches Thema – für Finanzierung, Marktchancen, Reputation und Arbeitgeberattraktivität.
  • Anforderungen aus Kundenbeziehungen, Finanzmarkt und nationalem Recht (z. B. LkSG) bleiben bestehen oder verschärfen sich weiter.

Unternehmen sollten die aktuelle Lage jetzt nutzen, um ihre Strukturen gezielt, aber pragmatisch aufzustellen:

  • Wesentliche ESG-Risiken und Chancen verstehen
  • Prozesse für Risikomanagement und Lieferkettensorgfalt schlank etablieren
  • Reporting-Fähigkeit aufbauen, auch wenn die Pflicht später kommt