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Hand hält eine transparente Weltkugel mit Europa im Fokus über grünem Gras, umgeben von zwölf gelben EU-Sternen.
13.11.25 00:15Lesedauer: 7 Min  |  

Update: Omnibus-Paket der EU

Compliance Update vom 13.11.2025

Weniger Pflichten bei CSRD, CSDDD & Taxonomie – Entwarnung oder nur Atempause?

Die EU nimmt beim Thema Nachhaltigkeitsregulierung etwas Tempo raus: Mit dem ersten sogenannten Omnibus-Paket will sie zentrale Pflichten aus CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie lockern. Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition beschlossen, nachdem eine erste Abstimmung dazu am 22. Oktober 2025 zunächst gescheitert ist und geht dabei teilweise sogar über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Klar ist, dass viele Unternehmen formal entlastet werden. Aber: Für nachhaltiges und rechtssicheres Handeln gibt es trotzdem keine Abkürzung.

CSRD: Deutlich weniger berichtspflichtige Unternehmen

Die Kommission will die Anwendungsschwellen der CSRD deutlich anheben. Künftig sollen nur noch Unternehmen berichten müssen mit:

  • > 1.000 Mitarbeitenden und
  • > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme.

Das EU-Parlament setzt sogar noch eins drauf:

  • Berichten sollen nur noch Unternehmen mit > 1.750 Beschäftigten und > 450 Mio. € Jahresumsatz.

Viele Firmen würden damit aus der direkten CSRD-Pflicht herausfallen oder später starten. Gleichzeitig bleibt der Druck aus der Wertschöpfungskette: Große Berichtspflichtige werden weiterhin ESG-Daten von ihren Lieferanten brauchen.

CSDDD: Lieferkettenpflichten nur noch für Großunternehmen

Auch die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD soll spürbar entschärft werden:

  • Der Anwendungsbereich soll deutlich verkleinert werden.
  • Laut Parlamentsposition sollen Sorgfaltspflichten nur noch für Unternehmen mit > 5.000 Beschäftigten und > 1,5 Mrd. € Jahresnettoumsatz gelten.

Zudem sollen:

  • Risikoanalysen stärker risikoorientiert werden.
  • Informationsabfragen bei Geschäftspartnern deutlich eingeschränkt sein (insbesondere bei kleineren Unternehmen).
  • Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen entfallen (stattdessen Fokus auf temporärer Aussetzung und Verbesserungsmaßnahmen).
  • Die Einbindung von Stakeholdern reduziert werden (Fokus auf direkt Betroffene).
  • Überprüfungsintervalle für Maßnahmen gelockert werden (statt jährlich nur noch alle fünf Jahre bzw. anlassbezogen).

Klimapläne sollen nach Willen des Parlaments nicht mehr in der CSDDD, sondern nur noch in der CSRD geregelt sein.

 

Mehr Spielraum für Mitgliedsstaaten – mehr Unsicherheit für Unternehmen?

Bei Sanktionen und zivilrechtlicher Haftung möchte die Kommission den Mitgliedsstaaten mehr Freiheit geben:

  • Keine einheitliche Mindestobergrenze von 5 % des weltweiten Nettoumsatzes mehr.
  • Mehr nationale Gestaltungsfreiheit bei der zivilrechtlichen Haftung.

Gleichzeitig sollen andere Bereiche stärker harmonisiert werden, um einen Flickenteppich nationaler Regelungen zu vermeiden – insbesondere bei Vorgaben zur Due Diligence, zur Ermittlung negativer Auswirkungen und zum Beschwerdeverfahren.

Zeitplan: Start von CSDDD & CSRD weiter nach hinten geschoben

Bereits beschlossen ist:

  • CSRD- und CSDDD-Pflichten für viele Unternehmen werden zeitlich verschoben („Stop-the-Clock“).
  • Der Start der CSDDD soll um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 nach hinten rücken.
  • Konkretisierende Leitlinien der Kommission sollen früher kommen, damit Unternehmen mehr Planungssicherheit haben.

Das Omnibus-Paket selbst ist allerdings noch nicht final:

  • Jetzt folgen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
  • Eine endgültige Einigung wird bis Ende 2025 erwartet.


Fazit

Auch, wenn viele Pflichten entschärft werden:

  • ESG bleibt ein strategisches Thema – für Finanzierung, Marktchancen, Reputation und Arbeitgeberattraktivität.
  • Anforderungen aus Kundenbeziehungen, Finanzmarkt und nationalem Recht (z. B. LkSG) bleiben bestehen oder verschärfen sich weiter.

Unternehmen sollten die aktuelle Lage jetzt nutzen, um ihre Strukturen gezielt, aber pragmatisch aufzustellen:

  • Wesentliche ESG-Risiken und Chancen verstehen
  • Prozesse für Risikomanagement und Lieferkettensorgfalt schlank etablieren
  • Reporting-Fähigkeit aufbauen, auch wenn die Pflicht später kommt

Compliance Update vom 26.03.2025

Omnibus-Initiative:  Neue Regelungen

Die EU-Kommission hat mit der "Omnibus"-Initiative bedeutende Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Ein zentraler Punkt: Die Berichtspflicht nach der CSRD wird für viele Unternehmen gelockert oder verschoben. Zudem wurden weitere Vereinfachungen im Bereich CSDDD und EU-Taxonomie angestoßen.

Die wichtigsten Änderungen der CSRD

  • Die Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
  • Neue Schwellenwerte gelten für kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen gleichermaßen.
  • Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele Unternehmen auf 2028 verschoben.
  • Die Anzahl der Berichtsdatenpunkte wird reduziert, sektorspezifische Standards sollen ggf. entfallen.

Wichtig: Für Unternehmen, die nach der bisherigen CSRD bereits seit dem 01.01.2024 berichtspflichtig sind, ändert sich nichts, wenn sie in den neuen Anwendungskreis fallen. Sie bleiben nach aktueller Ausgestaltung für 2025 berichtspflichtig. Da die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland weiterhin aussteht, können die finalen Anpassungen an die CSRD im Rahmen des Omnibus-Pakets im deutschen Gesetzgebungsprozess ggf. gleich berücksichtigt werden.

Erleichterungen in der EU-Taxonomie

  • Die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. EUR Umsatz.
  • Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte werden gestrafft, etwa durch eine Reduktion der geforderten Daten um 70 %.
  • Unternehmen außerhalb dieses Scopes können freiwillig zur EU-Taxonomie berichten.

Erleichterungen im Bereich der CSDDD

  • Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und Streichung der zivilrechtlichen Haftung.
  • Die Häufigkeit der verpflichtenden Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Sorgfaltspflichtenmaßnahmen soll von jährlich, auf alle fünf Jahre reduziert werden.
  • Um den Bürokratieaufwand für Unternehmen in Grenzen zu halten, soll der Zeitpunkt der Erstanwendung der CSDDD um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden.

Ausblick 

Was aktuell vorliegt ist ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Europäische Parlament und der Rat werden die Vorschläge in Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten diskutieren. Es gilt also abzuwarten und die Diskussionen weiterhin zu verfolgen.

Compliance Update vom 18.02.2025

Die EU plant mit der sogenannten Omnibus-Verordnung eine Reduzierung der Berichtspflichten für Unternehmen, die sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben. Dadurch sollen insbesondere KMU entlastet und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU wieder vorangetrieben werden.

Hintergrund zur Omnibus-Verordnung der EU

Der Europäische Rat hat mit der Erklärung von Budapest einen Vorschlag präsentiert, der für wirtschaftlichen Wohlstand, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes EU sorgen soll. Ein Aspekt dieses 12-Punkte-Plans ist es, die Berichtspflichten für die Unternehmen drastisch zu senken („um mindestens 25 %“). Der genaue Inhalt bzw. die Ausgestaltung sollen am 26.02.2025 in Form eines Gesetzesvorschlags vorgestellt werden. Geplant sind folgende Inhalte:

Die Omnibus-Initiative soll in zwei Schritten erfolgen:

  • Verschiebung der Anwendungszeitpunkte 

    Einerseits sollen Anwendungszeitpunkte von drei wichtigen Rechtsakten der EU verschoben werden. Demnach sollen die CS3D , die CSRD und die Taxonomie-Verordnung erst zwei Jahre später als ursprünglich festgelegt Anwendung finden. In Anbetracht dessen, dass einige Unternehmen durch die CSRD bereits für das Jahr 2024 berichtspflichtig sind, führt diese Ankündigung erneut zu enormen Rechtsunsicherheiten bei Unternehmen in der EU.

  • Vereinheitlichung bestehender Berichtspflichten 

    Es sollen bereits bestehende Berichtspflichten vereinheitlicht werden, d.h. die Anzahl der geforderten Datenpunkte soll verringert werden. Momentan werden laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „zu viele, oft redundant, oft überlappende“ Datenpunkte gesammelt. Um dies in Zukunft zu verhindern, sollen die Berichtspflichten aus den verschiedenen Rechtsakten nun gebündelt werden. Neben der Zusammenlegung der Berichtspflichten, soll auch eine weitere Kategorie von Unternehmen eingeführt werden, sogenannte „kleine mid-caps“ (Unternehmen, die größer sind als KMU, aber kleiner als Großunternehmen). Diese sollen – ähnlich wie KMU – im Bereich der Berichtspflichten entlastet werden. Außerdem sollen Berichtspflichten verhältnismäßig sein zum Umfang der Aktivitäten von Unternehmen.

Reaktionen zum Omnibus-Paket 

Die Reaktionen zum geplanten Vorhaben der EU fallen unterschiedlich aus. In der Wirtschaft stößt die Ankündigung auf Zustimmung, da insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werde. Erforderlich dafür seien aber konkrete Maßnahmen, damit auch eine tatsächliche Entlastung der Unternehmen erfolgt.

Andere sehen wiederum durch das Omnibus-Paket die Gefahr, dass Ziele von CS3D, EUDR und Co verwässert werden und so die Zielsetzung des Green Deal gefährdet ist. Außerdem könnte durch eine erneute Richtungsänderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU das Vertrauen in die EU als Handelspartner leiden. Internationale Unternehmen haben sich bereits auf die Berichtspflichten eingestellt. Wenn diese nun abgeschwächt oder deren Anwendungszeitpunkt nach hinten verschoben würde, kann das dem Wirtschaftsstandort EU seine Glaubwürdigkeit kosten.

Ausblick

Das Omnibus-Paket ist für den 26.02.2025 angekündigt. Erst dann wird klar, welcher Inhalt in die Verordnung aufgenommen wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Klar ist aber, dass die Unternehmen, die bereits nach den bestehenden Rechtsakten berichtspflichtig sind, die Gesetzgebung der EU verfolgen sollten, um die aktuellen Anforderungen an die Berichterstattung zu kennen.

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