Compliance Update vom 26.03.2025
Omnibus-Initiative: Neue Regelungen
Die EU-Kommission hat mit der "Omnibus"-Initiative bedeutende Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Ein zentraler Punkt: Die Berichtspflicht nach der CSRD wird für viele Unternehmen gelockert oder verschoben. Zudem wurden weitere Vereinfachungen im Bereich CSDDD und EU-Taxonomie angestoßen.
Die wichtigsten Änderungen der CSRD
- Die Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
- Neue Schwellenwerte gelten für kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen gleichermaßen.
- Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele Unternehmen auf 2028 verschoben.
- Die Anzahl der Berichtsdatenpunkte wird reduziert, sektorspezifische Standards sollen ggf. entfallen.
Wichtig: Für Unternehmen, die nach der bisherigen CSRD bereits seit dem 01.01.2024 berichtspflichtig sind, ändert sich nichts, wenn sie in den neuen Anwendungskreis fallen. Sie bleiben nach aktueller Ausgestaltung für 2025 berichtspflichtig. Da die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland weiterhin aussteht, können die finalen Anpassungen an die CSRD im Rahmen des Omnibus-Pakets im deutschen Gesetzgebungsprozess ggf. gleich berücksichtigt werden.
Erleichterungen in der EU-Taxonomie
- Die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. EUR Umsatz.
- Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte werden gestrafft, etwa durch eine Reduktion der geforderten Daten um 70 %.
- Unternehmen außerhalb dieses Scopes können freiwillig zur EU-Taxonomie berichten.
Erleichterungen im Bereich der CSDDD
- Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und Streichung der zivilrechtlichen Haftung.
- Die Häufigkeit der verpflichtenden Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Sorgfaltspflichtenmaßnahmen soll von jährlich, auf alle fünf Jahre reduziert werden.
- Um den Bürokratieaufwand für Unternehmen in Grenzen zu halten, soll der Zeitpunkt der Erstanwendung der CSDDD um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden.
Ausblick
Was aktuell vorliegt ist ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Europäische Parlament und der Rat werden die Vorschläge in Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten diskutieren. Es gilt also abzuwarten und die Diskussionen weiterhin zu verfolgen.
Compliance Update vom 18.02.2025
Die EU plant mit der sogenannten Omnibus-Verordnung eine Reduzierung der Berichtspflichten für Unternehmen, die sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben. Dadurch sollen insbesondere KMU entlastet und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU wieder vorangetrieben werden.
Hintergrund zur Omnibus-Verordnung der EU
Der Europäische Rat hat mit der Erklärung von Budapest einen Vorschlag präsentiert, der für wirtschaftlichen Wohlstand, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes EU sorgen soll. Ein Aspekt dieses 12-Punkte-Plans ist es, die Berichtspflichten für die Unternehmen drastisch zu senken („um mindestens 25 %“). Der genaue Inhalt bzw. die Ausgestaltung sollen am 26.02.2025 in Form eines Gesetzesvorschlags vorgestellt werden. Geplant sind folgende Inhalte:
Die Omnibus-Initiative soll in zwei Schritten erfolgen:
- Verschiebung der Anwendungszeitpunkte
Einerseits sollen Anwendungszeitpunkte von drei wichtigen Rechtsakten der EU verschoben werden. Demnach sollen die CS3D , die CSRD und die Taxonomie-Verordnung erst zwei Jahre später als ursprünglich festgelegt Anwendung finden. In Anbetracht dessen, dass einige Unternehmen durch die CSRD bereits für das Jahr 2024 berichtspflichtig sind, führt diese Ankündigung erneut zu enormen Rechtsunsicherheiten bei Unternehmen in der EU.
- Vereinheitlichung bestehender Berichtspflichten
Es sollen bereits bestehende Berichtspflichten vereinheitlicht werden, d.h. die Anzahl der geforderten Datenpunkte soll verringert werden. Momentan werden laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „zu viele, oft redundant, oft überlappende“ Datenpunkte gesammelt. Um dies in Zukunft zu verhindern, sollen die Berichtspflichten aus den verschiedenen Rechtsakten nun gebündelt werden. Neben der Zusammenlegung der Berichtspflichten, soll auch eine weitere Kategorie von Unternehmen eingeführt werden, sogenannte „kleine mid-caps“ (Unternehmen, die größer sind als KMU, aber kleiner als Großunternehmen). Diese sollen – ähnlich wie KMU – im Bereich der Berichtspflichten entlastet werden. Außerdem sollen Berichtspflichten verhältnismäßig sein zum Umfang der Aktivitäten von Unternehmen.
Reaktionen zum Omnibus-Paket
Die Reaktionen zum geplanten Vorhaben der EU fallen unterschiedlich aus. In der Wirtschaft stößt die Ankündigung auf Zustimmung, da insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werde. Erforderlich dafür seien aber konkrete Maßnahmen, damit auch eine tatsächliche Entlastung der Unternehmen erfolgt.
Andere sehen wiederum durch das Omnibus-Paket die Gefahr, dass Ziele von CS3D, EUDR und Co verwässert werden und so die Zielsetzung des Green Deal gefährdet ist. Außerdem könnte durch eine erneute Richtungsänderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU das Vertrauen in die EU als Handelspartner leiden. Internationale Unternehmen haben sich bereits auf die Berichtspflichten eingestellt. Wenn diese nun abgeschwächt oder deren Anwendungszeitpunkt nach hinten verschoben würde, kann das dem Wirtschaftsstandort EU seine Glaubwürdigkeit kosten.
Ausblick
Das Omnibus-Paket ist für den 26.02.2025 angekündigt. Erst dann wird klar, welcher Inhalt in die Verordnung aufgenommen wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Klar ist aber, dass die Unternehmen, die bereits nach den bestehenden Rechtsakten berichtspflichtig sind, die Gesetzgebung der EU verfolgen sollten, um die aktuellen Anforderungen an die Berichterstattung zu kennen.
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