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csrd ausblick
07.02.25 09:05Lesedauer: 4 Min  |   ESG News, International

CSRD – Aktueller Stand

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie die über die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinausgeht und deutlich strengere Anforderungen an die Offenlegung von ESG-Aspekten stellt. Sie ist seit dem 05.01.2023 in Kraft und bringt für viele Unternehmen verkürzte Umsetzungsfristen für zusätzliche Dokumentationspflichten und erweiterte ESG-Anforderungen mit sich. Somit stellt sich nun die Frage, wie sich diese Vielzahl an Vorgaben zeitgerecht und rechtssicher umsetzen lassen? Denn neben der Erhebung und Aufbereitung entsprechender Kennzahlen muss auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit koordiniert werden – ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und nachhaltig verankert werden muss.

Dieser Beitrag zeigt, was sich hinter der CSRD verbirgt, welche Prozesse für eine erfolgreiche Umsetzung essenziell sind und wie Sie als Compliance-Verantwortliche Person Ihren Handlungsspielraum optimal nutzen können.

 

CSRD-Umsetzung: Wer ist betroffen und ab wann?

Die CSRD betrifft zunächst große Unternehmen und kapitalmarktorientierte Konzerne. Der Anwendungsbereich wird jedoch in den nächsten Jahren ausgeweitet. Relevant sind Faktoren wie Umsatz, Bilanzsumme und Zahl der Mitarbeitenden. So gelten die verschärften ESG-Berichtspflichten stufenweise:

  • 2025 für das Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, erstellen ihren ersten Bericht nach CSRD.
  • 2026 für das Geschäftsjahr 2025: Große Unternehmen (mindestens 250 Mitarbeitende und/oder 40 Millionen Euro Umsatz), die bisher nicht von der NFRD erfasst wurden.
  • 2027 für das Geschäftsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte KMU sowie ausgewählte Nicht-EU-Unternehmen.

Damit rückt das Thema Nachhaltigkeitsbericht auf EU-Ebene für alle Unternehmensgrößen deutlich stärker in den Fokus.

 

Neue Pflichten im Überblick

Die CSRD bringt drei wesentliche Maßnahmen mit sich, die den ESG-Bericht auf ein neues Level heben:

  1. Eintragung der Nachhaltigkeitsdaten in den European Single Access Point (ESAP)
    Unternehmen sind verpflichtet, ihre ESG-Kennzahlen öffentlich einsehbar zu machen, um Vergleichbarkeit und Transparenz zu steigern.
  2. Integration in den (Konzern-)Lagebericht
    Die Berichterstattung erfolgt zukünftig im Rahmen der ESEF-Verordnung (European Single Electronic Format). Dort soll der Nachhaltigkeitsbericht denselben Stellenwert wie der Finanzbericht einnehmen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert die Angaben, was die Bedeutung einer soliden Datenerhebung und -prüfung erhöht.
  3. Jährliche Berichtspflicht
    Unternehmen reichen jährlich einen aktualisierten CSRD-Report ein. Dadurch wird sichergestellt, dass Fortschritte im Hinblick auf das 1,5-Grad-Ziel kontinuierlich dokumentiert und bewertet werden.

ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und doppelte Wesentlichkeit

Ein zentrales Element der CSRD-Umsetzung sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese legen im Detail fest, welche Themenbereiche (z. B. Emissionen, Sozialstandards, Diversity) offenzulegen sind. Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality Assessment) betrachtet sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken für das Unternehmen selbst.

Wer umfassend über die doppelte Wesentlichkeit berichtet, schafft zusätzliche Transparenz gegenüber Investorinnen und Investoren, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Stakeholdern.

 

NFRD vs. CSRD: Die wichtigsten Unterschiede

  • Erweiterter Geltungsbereich: Während die NFRD nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betraf, erfasst die CSRD ein breiteres Feld und bindet mehr Branchen und Unternehmensgrößen ein.
  • Verbindliche Standards: Die ESRS sorgen für klare Vorgaben und eine vergleichbare Datengrundlage.
  • Vertiefte Offenlegung: Über die reinen ESG-Daten hinaus sind auch Strategien, Ziele und Risikobewertungen Teil der CSRD-Umsetzung.

 

Tipps für die Umsetzung der CSRD

  1. Bestandsaufnahme
    Klären Sie alle relevanten ESG-Indikatoren und vorhandenen Prozesse. Überprüfen Sie, ob bestehende Datenquellen ausreichen oder angepasst werden.
  2. Verantwortlichkeiten klären
    Definieren Sie, welche Abteilungen oder Personen (z. B. Nachhaltigkeitsverantwortliche, Compliance-Verantwortliche, Geschäftsführung) den Nachhaltigkeitsbericht koordinieren.
  3. Datenmanagement und Tools
    Prüfen Sie, ob eine professionelle Software-Lösung (z. B. eine Compliance Management Software) für Datenerfassung und -auswertung sinnvoll ist.
  4. Zieldefinition
    Formulieren Sie messbare Nachhaltigkeitsziele, um transparent über Fortschritte berichten zu können.
  5. Externe Prüfung
    Lassen Sie Ihre Berichte durch externe Fachleute begutachten. So steigern Sie die Glaubwürdigkeit des CSRD-Reports und senken das Risiko von Unstimmigkeiten.

Konsequenzen und Chancen der CSRD

Unternehmen, die nur unzureichend auf die neuen Vorgaben reagieren, setzen sich dem Risiko von Sanktionen und Reputationsverlust aus und verpassen die Vorteile, die die Regelungen der CSRD mit sich bringen:

  • Wettbewerbsvorteil: Eine professionelle ESG-Berichtspflicht-Erfüllung stärkt die Glaubwürdigkeit bei Stakeholdern.
  • Kosteneffizienz: Verbesserte Prozesse in Bereichen wie Ressourcenmanagement oder Energieeffizienz mindern langfristig Ausgaben.
  • Imagegewinn: Ein transparentes Vorgehen unterstreicht das Engagement für gesellschaftliche Verantwortung und Klimaschutz.

 

Ausblick und Fazit

Für Deutschland ist die Umsetzung der CSRD eine gesetzliche Vorgabe und zugleich eine Chance, die Nachhaltigkeitsstandards auf ein höheres Niveau zu heben. Ob KMU oder Großkonzern – wer die CSRD-Umsetzung vorausschauend angeht, profitiert von einer strukturierten ESG-Compliance und stärkt sein Unternehmensimage. Ein gut aufbereiteter Nachhaltigkeitsbericht schafft zudem Vertrauen bei Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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YVONNE BAHKE
Dipl. Jur. (Univ.)
ESG-Compliance Expert
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THOMAS TESCHNER
Ass. jur.
ESG-Compliance Expert