Unternehmens-Compliance: Höhere Bußgelder geplant!
Die geplante OWiG-Reform erhöht Unternehmensbußgelder deutlich. Zugleich sollen wirksame Compliance-Maßnahmen bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt werden können. Der Beitrag zeigt, was Unternehmen und Compliance-Verantwortliche jetzt beachten sollten.
Regulatorische Anforderungen entwickeln sich dynamisch und mit ihnen die Erwartungen an Unternehmen. Neben Themen wie Informationssicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit und Künstlicher Intelligenz rückt nun auch das Ordnungswidrigkeitenrecht stärker in den Fokus.
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) plant die Bundesregierung eine deutliche Ausweitung der Unternehmenssanktionen. Gleichzeitig soll erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden, dass wirksame Compliance-Maßnahmen bußgeldmindernd berücksichtigt werden können.
Diese Entwicklung sendet ein klares Signal: Compliance ist längst keine reine Pflichtaufgabe mehr. Sie wird zunehmend zu einem strategischen Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die geplante Änderung des § 30 OWiG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Höchstgrenzen für Unternehmensbußgelder erheblich steigen:
Die Höhe möglicher Sanktionen verdeutlicht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen Compliance-Verstöße künftig haben können.
Besonders relevant für Unternehmen ist die geplante Einführung eines neuen Absatzes in § 30 OWiG. Demnach sollen Behörden künftig ausdrücklich berücksichtigen, ob ein Unternehmen angemessene Maßnahmen getroffen hat, um Rechtsverstöße zu verhindern oder aufzuklären.
Dazu können beispielsweise gehören:
Damit bestätigt der Gesetzgeber einen Trend, der sich bereits seit Jahren in Rechtsprechung und Praxis abzeichnet: Prävention soll sich auszahlen.
Ein Compliance Management-System entfaltet seinen Nutzen nur dann, wenn es im Unternehmensalltag tatsächlich gelebt wird. Internationale Standards wie ISO 37301 oder der Prüfungsstandard IDW PS 980 zeigen, welche Elemente dafür wesentlich sind:
Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Systems, sondern seine Wirksamkeit. Compliance sollte sich an den tatsächlichen Risiken und der Organisation des Unternehmens orientieren.
Die OWiG-Reform reiht sich in eine Vielzahl regulatorischer Entwicklungen ein. Unternehmen müssen sich unter anderem auf folgende Anforderungen einstellen:
Gemeinsam verfolgen diese Regelwerke ein Ziel: Unternehmen sollen Risiken frühzeitig erkennen, angemessen steuern und ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
Mit den steigenden Anforderungen wächst auch die Verantwortung der Unternehmensleitung. Ein wirksames Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei,
Compliance ist damit nicht nur ein Instrument zur Risikominimierung, sondern schafft auch Transparenz und unterstützt eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Unabhängig davon, wann die geplanten Änderungen endgültig in Kraft treten, sollten Unternehmen ihre bestehenden Compliance-Strukturen kritisch überprüfen.
Hilfreiche Fragestellungen sind beispielsweise:
Je früher Unternehmen mögliche Handlungsbedarfe erkennen, desto einfacher lassen sich geeignete Maßnahmen planen und umsetzen.
Die geplante Reform des Ordnungswidrigkeitengesetzes macht deutlich, welchen Stellenwert wirksame Compliance inzwischen einnimmt. Höhere Bußgelder erhöhen den wirtschaftlichen Druck, gleichzeitig schafft der Gesetzgeber stärkere Anreize für präventive Maßnahmen. Für Unternehmen bietet sich jetzt die Gelegenheit, bestehende Compliance-Strukturen zukunftssicher weiterzuentwickeln. Ein wirksames Compliance Management-System unterstützt nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern stärkt langfristig auch Transparenz, Vertrauen und unternehmerische Resilienz.
|
Wie Eticor Sie unterstützen kann
|