Unternehmens-Compliance: Höhere Bußgelder geplant!
Die geplante OWiG-Reform erhöht Unternehmensbußgelder deutlich. Zugleich sollen wirksame Compliance-Maßnahmen bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt werden können. Der Beitrag zeigt, was Unternehmen und Compliance-Verantwortliche jetzt beachten sollten.
Unternehmens-Compliance wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor
Regulatorische Anforderungen entwickeln sich dynamisch und mit ihnen die Erwartungen an Unternehmen. Neben Themen wie Informationssicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit und Künstlicher Intelligenz rückt nun auch das Ordnungswidrigkeitenrecht stärker in den Fokus.
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) plant die Bundesregierung eine deutliche Ausweitung der Unternehmenssanktionen. Gleichzeitig soll erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden, dass wirksame Compliance-Maßnahmen bußgeldmindernd berücksichtigt werden können.
Diese Entwicklung sendet ein klares Signal: Compliance ist längst keine reine Pflichtaufgabe mehr. Sie wird zunehmend zu einem strategischen Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Was sieht die geplante OWiG-Reform vor?
Die geplante Änderung des § 30 OWiG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Höchstgrenzen für Unternehmensbußgelder erheblich steigen:
- bis zu 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen Straftaten (bisher 10 Millionen Euro),
- bis zu 20 Millionen Euro bei fahrlässigen Straftaten (bisher 5 Millionen Euro).
Die Höhe möglicher Sanktionen verdeutlicht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen Compliance-Verstöße künftig haben können.
Wird Compliance künftig gesetzlich anerkannt?
Besonders relevant für Unternehmen ist die geplante Einführung eines neuen Absatzes in § 30 OWiG. Demnach sollen Behörden künftig ausdrücklich berücksichtigen, ob ein Unternehmen angemessene Maßnahmen getroffen hat, um Rechtsverstöße zu verhindern oder aufzuklären.
Dazu können beispielsweise gehören:
- ein angemessenes Compliance Management-System,
- regelmäßige Risikoanalysen,
- dokumentierte Richtlinien und Prozesse,
- Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte,
- interne Untersuchungen,
- Kooperation mit Behörden,
- freiwillige Offenlegung von Sachverhalten, soweit rechtlich möglich.
Damit bestätigt der Gesetzgeber einen Trend, der sich bereits seit Jahren in Rechtsprechung und Praxis abzeichnet: Prävention soll sich auszahlen.
Warum Compliance-Richtlinien allein nicht ausreichen
Ein Compliance Management-System entfaltet seinen Nutzen nur dann, wenn es im Unternehmensalltag tatsächlich gelebt wird. Internationale Standards wie ISO 37301 oder der Prüfungsstandard IDW PS 980 zeigen, welche Elemente dafür wesentlich sind:
- verständliche Compliance-Anforderungen,
- klare Verantwortlichkeiten,
- sichere Hinweisgebersysteme,
- regelmäßige Sensibilisierung und Schulung,
- dokumentierte Kontrollen,
- kontinuierliche Verbesserung.
Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Systems, sondern seine Wirksamkeit. Compliance sollte sich an den tatsächlichen Risiken und der Organisation des Unternehmens orientieren.
Die regulatorischen Anforderungen wachsen weiter
Die OWiG-Reform reiht sich in eine Vielzahl regulatorischer Entwicklungen ein. Unternehmen müssen sich unter anderem auf folgende Anforderungen einstellen:
- Umsetzung der NIS2-Richtlinie,
- schrittweise Anwendung derEU-KI-Verordnung (AI Act),
- Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz,
- Datenschutz nach der DSGVO,
- branchenspezifische Compliance- und Governance-Vorgaben.
Gemeinsam verfolgen diese Regelwerke ein Ziel: Unternehmen sollen Risiken frühzeitig erkennen, angemessen steuern und ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
Was bedeutet das für Geschäftsführung und Compliance-Verantwortliche?
Mit den steigenden Anforderungen wächst auch die Verantwortung der Unternehmensleitung. Ein wirksames Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei,
- gesetzliche Anforderungen systematisch zu erfüllen,
- Haftungsrisiken zu reduzieren,
- Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren,
- Mitarbeitende zu sensibilisieren,
- Vertrauen bei Kundschaft, Geschäftspartnern und Behörden zu stärken.
Compliance ist damit nicht nur ein Instrument zur Risikominimierung, sondern schafft auch Transparenz und unterstützt eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Compliance weiterzuentwickeln
Unabhängig davon, wann die geplanten Änderungen endgültig in Kraft treten, sollten Unternehmen ihre bestehenden Compliance-Strukturen kritisch überprüfen.
Hilfreiche Fragestellungen sind beispielsweise:
- Sind unsere Compliance-Risiken aktuell bewertet?
- Sind Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt?
- Werden Mitarbeitende regelmäßig geschult?
- Existiert ein funktionierendes Hinweisgebersystem?
- Werden Maßnahmen dokumentiert und ihre Wirksamkeit überprüft?
- Sind neue regulatorische Anforderungen – etwa aus NIS2 oder dem AI Act – bereits berücksichtigt?
Je früher Unternehmen mögliche Handlungsbedarfe erkennen, desto einfacher lassen sich geeignete Maßnahmen planen und umsetzen.
Fazit
Die geplante Reform des Ordnungswidrigkeitengesetzes macht deutlich, welchen Stellenwert wirksame Compliance inzwischen einnimmt. Höhere Bußgelder erhöhen den wirtschaftlichen Druck, gleichzeitig schafft der Gesetzgeber stärkere Anreize für präventive Maßnahmen. Für Unternehmen bietet sich jetzt die Gelegenheit, bestehende Compliance-Strukturen zukunftssicher weiterzuentwickeln. Ein wirksames Compliance Management-System unterstützt nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern stärkt langfristig auch Transparenz, Vertrauen und unternehmerische Resilienz.
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