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Energiekostendämpfungsprogramm
22.08.22 14:30Lesedauer: 1 Min

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können bis zum 31.08.2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

Mit dem EKDP unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche einer energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche gemäß den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) oder einer besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche nach dem EU-Krisenrahmen, angehören.

Zudem muss das antragstellende Unternehmen im letzten handelsrechtlichen Geschäftsjahr ein energieintensiver Betrieb im Sinne der Energiebesteuerungsrichtlinie gewesen sein. Hierfür müssen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr belaufen.

Das Zuschussprogramm unterscheidet drei Förderstufen. Die Förderstufen regeln zum einen die Anforderungen an das antragstellende Unternehmen und zum anderen den Umfang und die Höhe der Zuschüsse. Ein Unternehmen kann sich je Fördermonat nur für eine Förderstufe qualifizieren, nach der sich die Billigkeitsleistung für diesen Fördermonat sodann berechnet. Förderfähig sind die Anteile der Kosten für Erdgas und Strom im Förderzeitraum vom 1. Februar bis 30. September 2022.

  • Detailliertere Informationen und weitere Antragsvoraussetzungen können Sie dem BAFA-Merkblattentnehmen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELAN-K2 Online Portal des BAFA.
  • Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier.

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