Die Entwaldung ist eine der größten Umweltbedrohungen unserer Zeit, mit weitreichenden Auswirkungen auf das Klima, die Artenvielfalt und die Lebensgrundlagen der Menschen weltweit. In einem bedeutenden Schritt gegen die fortschreitende Abholzung hat die Europäische Union die Verordnung erlassen, die darauf abzielt, den Import von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, zu regulieren.
Die Entwaldungsverordnung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen, die europäische Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und die globalen Lieferketten zu verantwortungsbewusstem Handeln anzuregen. Der Fokus liegt dabei auf der Reduzierung der Entwaldung, die oft durch die Produktion von Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Rindfleisch und Holz sowie die daraus resultierenden Erzeugnissen wie Leder, Schokolade und Möbel aus Edelhölzern vorangetrieben wird. Betroffen ist zudem auch das Fleisch von Tieren, die mit Soja aus Entwaldungsgebieten gefüttert werden. Die Liste der betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse wird regelmäßig aktualisiert und überprüft. Die EU zielt darauf ab, den Handel mit Produkten, die aus illegalen oder unethischen Entwaldungspraktiken stammen, einzudämmen und somit einen Beitrag zum Schutz der globalen Wälder zu leisten.
Die Verordnung beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die Unternehmen dazu verpflichten, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten nicht zur Entwaldung beitragen. Dazu gehören Transparenzanforderungen, Sorgfaltspflichten und Mechanismen zur Überwachung und Berichterstattung.
Unternehmen müssen nun verstärkt in nachhaltigere Praktiken investieren und sicherstellen, dass ihre Lieferketten den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Die Verordnung gilt sowohl KMU- sowie Nicht-KMU-Unternehmen als Hersteller und auch als Händler.
Die Rechtspflichten aus der Verordnung treten zum 30.12.2024 in Kraft. Somit befinden sich Unternehmen aktuell in einer Übergangsphase, in welcher konkrete Schritte unternommen werden sollten, um die zwingenden rechtlichen Anforderungen später rechtssicher einhalten zu können. Unternehmen sind damit aktuell gutgetan, ihre Lieferketten besonders kritisch in Hinblick auf die Verordnung zu überprüfen und ggf. Maßnahmen einzuleiten.
Die Europäische Kommission wird bis zum 30.12.2024 ein Informationssystem bereitstellen, welches betroffene Unternehmen für ihre Erklärung zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, die sich aus der Verordnung ergeben, fortlaufend nutzen werden.
Für Eticor Kunden
Sie sind Eticor Kunde mit dem zusätzlichen Rechtsbereich Außenwirtschafts- und Zollrecht und von der VO 2023/ 1115 betroffen? Dann finden Sie die Verordnung mit dem nächsten Aktualisierungszyklus in diesem Januar in Ihrem Rechtskataster, so dass Sie konkrete Maßnahmen leicht ableiten und bis zum Inkrafttreten im Dezember 2024 durchführen können.
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