Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz: Was ist das?
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist die Festlegung eines gemeinsamen Mindeststandards, der ein hohes Schutzniveau für hinweisgebende Personen sicherstellen soll, die Verstöße gegen das EU- und nationale Recht melden.
Neue Anforderungen für Ihr Unternehmen: Unter den zahlreichen neuen Anforderungen nimmt das HinSchG vor allem Unternehmen in die Pflicht, eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen einzurichten.
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle zu implementieren.
Der Anwendungsbereich
- Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen seit dem 02. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
- Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden müssen seit dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
Der Meldekanal
Meldekanäle müssen so ausgestaltet werden, dass die Meldung über den Meldekanal entweder mündlich, z.B. Hotline; Anrufbeantworter, durch persönliche Zusammenkunft, physisch z.B. Briefkasten, E-Mail oder über IT-gestützte Lösungen, also digitale oder webbasierte Systeme, übermittelt werden kann.
Die interne Meldestelle
An interne Meldestellen können sich hinweisgebende Personen, d.h. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, zur Abgabe von Meldungen wenden.
Anforderungen an die interne Meldestelle
Die genauen Anforderungen an eine interne Meldestelle können je nach Land und spezifischen gesetzlichen Bestimmungen variieren. Laut dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz gelten jedoch folgende Anforderungen:
- Vertraulichkeit
- Zugänglichkeit
- Unabhängigkeit
- Dokumentation und Berichterstattung
- Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutzgesetz & Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, sowohl die der hinweisgebenden Person als auch etwaiger beschuldigter Personen, müssen folglich im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Daher sollten Sie insbesondere sicherstellen, dass:
- die Aufbewahrungs- und Löschfristen eingehalten werden,
- bei der Beauftragung von externen Ombudspersonen ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen wurde,
- die Datenschutzerklärungen für hinweisgebende Personen vorhanden sind und
- die Datenverarbeitung durch technisch hierfür geeignete Systeme erfolgt.
Hinweisgeberschutzgesetz & Betriebsrat
Benötigen Sie bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen die Zustimmung Ihres Betriebsrats?
Allgemein gilt: Die Zustimmung des Betriebsrats hängt von der nationalen Gesetzgebung und den individuellen Umständen in Ihrem Unternehmen ab. In einigen Ländern kann die Einrichtung eines Hinweisgebersystems als eine Änderung der Arbeitsbedingungen angesehen werden, die die Zustimmung des Betriebsrats erfordert. In anderen Ländern kann der Betriebsrat lediglich ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung haben.
Zahlreiche Gesetze – Eine rechtssichere Lösung!
Neben dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt es weitere, zum Teil gesetzliche, aber auch Vorgaben und Empfehlungen aus anderen Quellen, die Unternehmen die Einrichtung einer internen Meldestelle vorschreiben:
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Das Aktiengesetz
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
Die Ziele dieser Gesetze und Vorschriften sind identisch: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße an eine unabhängige Stelle zu melden. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot zur Implementierung des Whistleblowing Channels über Eticor an und setzen Sie die Anforderungen aus den oben genannten Gesetzen und Vorschriften rechtssicher um.
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