Das deutsche Lieferkettengesetz
Alles aus einer Hand
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt zahlreiche Herausforderungen und Chancen mit sich und zielt darauf ab, mehr Transparenz und ein verantwortungsbewusstes Handeln entlang der Lieferkette zu schaffen. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung zur rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Ist mein Unternehmen vom LkSG betroffen?
Unabhängig von der Branche gilt: Betroffen sind international tätige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in Deutschland, die mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitende beschäftigen:
- seit Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und
- seit Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Achtung Schneeballeffekt:
Auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten verantwortlich, wenn Sie Teil der Lieferkette von direkt betroffenen Unternehmen sind. In diesem Fall müssen Lieferanten Ihren Großkunden auf Anforderung nachweisen, dass sie im Sinne des LkSG Compliance-konform und nachhaltig handeln.
Die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz
Aktuelle Beiträge rund um das LkSG
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen im Lieferkettenmanagement oder zu unseren Nachhaltigkeitszertifikaten? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
Dipl. Jur. (Univ.)
Project Manager Sales
Referentin Lieferkettenrecht
y.bahke@eticor.com
+49 6022 2656 – 139
Ass. jur.
Legal Compliance Expert
t.teschner@eticor.com
+49 6022 2656 – 120