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03.03.21 14:56Lesedauer: < 1 Min

Das LkSG tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft

Es verfolgt das Ziel, den Schutz der Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferketten zu verbessern und zum Beispiel Kinder- und Zwangsarbeit zu verhindern und für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe zu verbieten.

Um dies zu verwirklichen, beinhaltet das oftmals auch als „Sorgfaltspflichtengesetz“ betitelte Lieferkettengesetz laut aktuellem Entwurf die Einführung eines systematischen Risikomanagements sowie die Veröffentlichung eines Berichts über getroffene Präventionsmaßnahmen. Ab Wirksamwerden drohen Firmen, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, Bußgelder sowie ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu 3 Jahre. Von einer zivilrechtlichen Haftung hingegen ist im Referentenentwurf keine Rede mehr.

Rechtlich In Kraft treten wird das Lieferkettengesetz am 01. Januar 2023 und zunächst lediglich für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden gelten. Ein Jahr später, ab dem 01. Januar 2024, wird der Geltungsbereich dann auch auf Unternehmen mit „nur“ noch mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass in diesem Zuge auch kleinere Unternehmen nach dem Schneeball- Effekt betroffen sein werden.

Vorbereitung
Es empfiehlt sich also, hier genau hinzusehen und rechtzeitig ein System einzuführen, mit dem Sie alle Anforderungen des Lieferkettengesetzes rechtssicher umsetzten können. 

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