Mit dem VSME (Voluntary Sustainability Standard for non-listed SMEs) wurde ein freiwilliger Rahmen geschaffen, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtert.
Ziel des VSME: Warum ein Standard für KMU notwendig ist
Ziel ist es, den wachsenden Informationsbedarf von Banken, Geschäftspartnern, Investoren und weiteren Stakeholdern effizient zu bedienen – ohne den hohen Aufwand und die komplexen Strukturen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die für große Unternehmen gelten. Da KMU häufig indirekt diesen Anforderungen ausgesetzt sind, soll der VSME einen einheitlichen Ersatz für individuelle Fragebögen schaffen und einen Standard bieten, der für möglichst viele Unternehmen praktikabel umsetzbar ist. Zu diesem Zweck wurde der erste Entwurf einer weiteren Überarbeitung unterzogen.
Wie funktioniert der VSME?
Der VSME besteht aus zwei Teilen:
- Das Basismodul (Pflicht bei Anwendung des Standards) umfasst 51 Datenpunkte in 11 Bereichen und deckt zentrale ESG-Themen wie Umwelt (Wasser, Abfall, Energie), Soziales, Unternehmensführung und Lieferkette ab. Das Basismodul allein wird in der Regel nur für Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern empfohlen. Einen Überblick zur Einordnung des Standards bietet die Überarbeitung des VSME-Entwurfs (IHK).
- Das umfassende Modul (optional) bietet weitere 42 Datenpunkte in 9 Bereichen für Unternehmen, die zusätzliche Transparenz gegenüber Stakeholdern schaffen wollen.
Der VSME soll jährlich erstellt werden, idealerweise parallel zum Jahresabschluss. Dies ist keine verpflichtende Anforderung, sondern eine Orientierungshilfe für die Praxis, die die Integration in bestehende Prozesse erleichtert und für konsistente, vergleichbare Nachhaltigkeitsdaten sorgt.
Aktueller Stand: Von der Empfehlung zum Rechtsakt
Die Entwicklung des VSME hat in den letzten Monaten erheblich an Fahrt aufgenommen:
- Dezember 2024
Der überarbeitete und finale Entwurf des VSME-Standards wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) an die EU-Kommission geleitet. - 30. Juli 2025
Die EU-Kommission hat den VSME offiziell empfohlen. In der Empfehlung heißt es ausdrücklich: „Hauptziel des freiwilligen Standards ist es, den nicht unter die Richtlinie fallenden Unternehmen dabei zu helfen, Auskunftsersuche von Finanzinstituten, großen Unternehmen und sonstigen Interessensträgern zu beantworten." EU-Kommission: VSME Empfehlung 2025 anzeigen - 24. Februar 2026
Der Rat der Europäischen Union hat das Omnibus-I-Paket verabschiedet, das weitreichende Vereinfachungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) bringt. - Bis 19. Juli 2026
Die EU-Kommission soll den VSME durch einen delegierten Rechtsakt rechtlich verankern. Geplant ist zudem eine kurze öffentliche Kommentierungsphase (voraussichtlich April/Mai 2026).
Bis zur formalen Verabschiedung können Unternehmen bereits jetzt den bestehenden EFRAG-Entwurf für ihre freiwillige Berichterstattung nutzen.
Ausblick: Die Zukunft des VSME
-
Value Chain Cap – die Abschirmwirkung wird Realität
Eine der bedeutendsten Neuerungen durch das Omnibus-I-Paket: Die bisher diskutierte „Abschirmwirkung" (Value Chain Cap) wird nun verbindlich festgeschrieben. Große Unternehmen, die nach den ESRS berichten, dürfen von ihren KMU-Lieferanten künftig maximal die im VSME vorgesehenen Informationen anfordern – nicht mehr. Der VSME dient damit als Obergrenze, die den sogenannten „Trickle-down-Effekt" auf KMU begrenzt.Das ist ein echter Fortschritt: Die bisherige Praxis, bei der große Unternehmen teils umfangreiche, ESRS-konforme Auskünfte von ihren Lieferanten einforderten, wird damit rechtlich begrenzt. Der VSME schützt KMU künftig nicht nur durch seinen vereinfachten Rahmen, sondern auch rechtlich vor überbordenden Informationsanforderungen aus der Lieferkette.
-
Erweiterter Anwendungsbereich
Im Zuge des Omnibus-Pakets soll sich der VSME nun an alle Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitern richten, die voraussichtlich künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht der CSRD fallen werden – also einen deutlich breiteren Kreis als ursprünglich geplant.
Für wen lohnt sich der VSME?
Eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME lohnt sich vor allem dann, wenn KMU als Lieferanten von CSRD-pflichtigen Unternehmen agieren. Individuelle Antworten auf Anfragen können so durch einen einheitlichen Bericht ersetzt werden. Das vereinfacht die Kommunikation, reduziert den Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Stakeholder.
Darüber hinaus beziehen Banken zunehmend Nachhaltigkeitsleistungen in ihre Kreditvergabekriterien ein – ein VSME-Bericht kann hier einen positiven Effekt haben. Und schließlich hilft eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema, sich in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld für künftige Entwicklungen zu wappnen und Nachhaltigkeitsziele systematisch in die Unternehmensstrategie zu integrieren.
VSME vs. ESRS: Wo liegen die Unterschiede und Herausforderungen?
Trotz der positiven Entwicklungen bleibt berechtigte Kritik bestehen:
- Unterschiedliche Datenpunkte
Die Struktur des VSME baut nicht direkt auf den ESRS auf. Unternehmen, die perspektivisch in die CSRD-Berichtspflicht rutschen, müssen ggf. später auf die komplexeren ESRS umsteigen und viele Daten neu erfassen. - EZB-Kritik
Die Europäische Zentralbank hat darauf hingewiesen, dass der VSME in seiner aktuellen Form nicht für aufsichtsrelevante Analysen geeignet ist. - Offene inhaltliche Fragen
Verbände und Standardisierungsgremien wie das DRSC haben in ihren Stellungnahmen festgehalten, dass noch Anpassungsbedarf besteht.
Fazit: Klarer Rahmen mit spürbarem Mehrwert für KMU
Der VSME etabliert einen freiwilligen, einheitlichen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU und reduziert den Aufwand durch klare Vorgaben. Gleichzeitig schützt er Unternehmen künftig vor übermäßigen Informationsanforderungen großer Geschäftspartner und schafft mehr Planungssicherheit durch die geplante rechtliche Verankerung. Besonders für Lieferanten und wachsende Unternehmen bietet der VSME damit einen pragmatischen Einstieg in ein zunehmend relevantes Themenfeld.
Das könnte Sie auch interessieren:
ISO 53001: Managementsystem für die UN-Nachhaltigkeitsziele
EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: Was B2C-Unternehmen jetzt konkret beachten sollten
Entgelttransparenzrichtlinie: Bezahlen Sie noch fair?
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu unserem Blogbeitrag, unseren Leistungen im Rahmen von ESG-Compliance oder unserer Compliance Management Software Eticor? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.


