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Das neue Gebäudeenergiegesetz rechtssicher umsetzen
12.10.20 15:02Lesedauer: 1 Min

Das neue Gebäudeenergiegesetz rechtssicher umsetzen

Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es bündelt die Regelungen des ehemaligen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) in einem einheitlichen Gesetz. Inhaltlich ergeben sich vorerst keine wesentlichen Änderungen für Unternehmen und private Haushalte. Die angekündigten Verschärfungen von energetischen Gebäudestandards bleiben vorerst aus.

Geringfügig ausgeweitet wurde allerdings das Betriebsverbot von älteren Heizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Kessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, dürfen demnach nicht mehr betrieben werden. Entsprechende Heizkessel, die nach diesem Datum eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen insgesamt 30 Jahre lang betrieben werden. Außerdem dürfen Heizkessel mit Heizöl oder einem festen fossilen Brennstoff (wie z.B. Kohle) ab dem Jahr 2026 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen aufgestellt oder eingebaut werden.

Neu ist zudem die Möglichkeit, bei mehr als zehn Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW und bis zu 70 kW die energetische Inspektion aller Einzelgeräte durch eine stichprobenartige Inspektion ersetzen zu können. Damit verbunden ist eine erhebliche Kosteneinsparung für betroffene Unternehmen mit vielen standardisierten Klimaanlagen.

Mit dem Eticor haben Sie alle Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes digital und in einfach formulierten Handlungsaufgaben im Blick. Durch die Delegation der Aufgaben an den Ausführungsverantwortlichen stellen Sie eine schnelle und sichere Umsetzung der neuen Anforderungen für Ihren Betrieb sicher.

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TIM BIEBER
LL.M.
Legal Compliance Expert