Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern die Realität. Eine der offensichtlichsten Auswirkungen sind die steigenden Temperaturen, die nicht nur unsere Umwelt, sondern auch unseren Arbeitsalltag beeinflussen. Gerade in den Sommermonaten wird die Hitze nicht nur für diejenigen, die im Freien arbeiten, zu einer Herausforderung, sondern auch für all jene, die in ungekühlten Innenräumen tätig sind.
Darauf macht die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aktuell mit einer Statistik und einer Grafik aufmerksam. Sie weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den aktuellen Wissensstand zum Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“ in den Betrieben aufbereitet hat. Die Studie zeigt insbesondere geeignete bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz der Beschäftigten auf.
Aber sind das Risikobewusstsein und der Wille zur Umsetzung solcher Maßnahmen vorhanden? Eine aktuelle Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV zeigt, dass solche Maßnahmen in der Praxis häufig nicht umgesetzt werden:
Zwar sehen gut zwei Drittel der befragten Beschäftigten Handlungsbedarf bei Hitze in Innenräumen und die Hälfte bei der Arbeit im Freien, aber nur 19,6 Prozent der Betriebe haben entsprechende Maßnahmen ergriffen, 30,8 Prozent planen dies und 13,3 Prozent haben weder Maßnahmen ergriffen noch geplant. Die restlichen Betriebe (36,3 Prozent) machten hierzu keine Angaben.
Es ist daher dringend notwendig, dass Unternehmen und Mitarbeitende für die Belastungen und die Auswirkungen auf die Gesundheit durch Hitze sensibilisiert und Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Klare Vorgaben für den Arbeitsschutz im Hinblick auf thermische Belastungen geben die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenregel ASR 13.3.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Gesundheit der Beschäftigten vor Hitzestress und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Gerade bei Arbeiten im Freien ist es wichtig, die Gefahren durch hohe Temperaturen ernst zu nehmen und vorbeugende Maßnahmen zu treffen – auf die Belastungen durch UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien und die dringende Notwendigkeit betrieblicher Schutzmaßnahmen diesbezüglich haben wir bereits kürzlich in unserem Blogbeitrag „Vorsorgepflicht bei Tätigkeiten im Freien“ hingewiesen.
Die ASR 13.3 legt fest, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, Maßnahmen zur Begrenzung der Hitzebelastung zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von ausreichendem Trinkwasser, regelmäßigen Pausen in kühlen Bereichen und die Anpassung der Arbeitszeitpläne, um die heißesten Stunden des Tages zu vermeiden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schlägt außerdem das Anbringen eines Blendschutzes sowie die Begrünung von Fassaden und Freiflächen als Teil eines Schutzkonzeptes vor.
Ergänzend legt die ASR zum Thema Lufttemperaturen fest, dass Arbeitsräume eine angemessene Temperatur aufweisen müssen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf Innenräume, sondern kann auch auf Arbeitsplätze im Freien angewendet werden.
Unternehmen sollten also sicherstellen, dass Arbeitsbereiche, in denen die Temperaturen besonders hoch sind, durch Schatten, Ventilation und gegebenenfalls Klimaanlagen abgemildert werden.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) betont die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen, die im Hinblick auf thermische Belastungen durchzuführen sind. Dabei sind nicht nur die aktuellen Temperaturen, sondern auch die Wetterprognose, die Art der Tätigkeit und die individuelle Wärmeempfindlichkeit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage können gezielte Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
In Zeiten, in denen der Klimawandel immer spürbarer wird, liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, den Arbeitsschutz bei Hitzebelastung ernst zu nehmen. Die Einhaltung der ArbMedVV und der relevanten ASR-Normen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden. Es ist an der Zeit, dass sich Unternehmen der Notwendigkeit bewusst werden, proaktiv zu handeln und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen.
Verwandte Artikel lesen
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Sie haben Fragen oder wünschen einen persönlichen Gesprächstermin mit einem unserer Expertinnen oder Experten? Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
Legal Compliance Expert
Legal Compliance Expert