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10.01.25 13:47Lesedauer: 2 Min  |   Compliance Wissen, Legal Compliance, Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz

Das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist Teil eines Gesetzgebungspakets (Meseberger Entbürokratisierungspaket), das sowohl die Wirtschaft, die Verwaltung als auch jeden Bürger in Deutschland bei Antragstellungen und behördlichen Vorgängen entlasten soll. Die Regierung konnte sich im August 2023 auf dieses Paket einigen, welches nun zum 01.01.2025 in Kraft trat.

In der unternehmerischen Praxis profitieren Sie von diesen Änderungen beispielsweise dadurch, dass sich die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege reduziert haben. Hier sind im Handels- und Steuerrecht die einheitlichen Aufbewahrungsfristen von bisher 10 Jahren auf 8 Jahre reduziert worden.

Auch sind im Zuge des digitalen Wandels bei vielen Themen eine Absenkung der Formerfordernisse erreicht worden. Wo bislang noch die Schriftform zwingend erforderlich war, kann dies nun auch in Textform, also digital erfolgen. Bei dem bislang geltenden Schriftformerfordernis war die digitale Übermittlung von Anträgen mittels E-Mail bislang wegen des Fehlens einer eigenhändigen Unterschrift nicht zulässig. Die Textform wiederum erlaubt nun in diesen Fällen alle nicht-mündlichen Übermittlungsarten und erleichtert dadurch viele Verwaltungsvorgänge.

Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter beispielsweise den Antrag auf Elternzeit oder Pflegezeit nun auch in Textform stellen können. Auch der Vertrag bei der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Ihnen als Entleiher von Zeitarbeitskräften bedarf zukünftig nur noch der Textform.

Auch die aushangpflichtigen Gesetze sowie arbeitsrechtlich wichtige Informationen, die im Unternehmen auch bislang schon zu veröffentlichen waren, müssen zukünftig nicht mehr physisch ausgehängt oder zugänglich gemacht werden. Vielmehr können diese Informationen über die in Ihrem Unternehmen übliche Informations- und Kommunikationstechnik, sprich z.B. über Ihr Intranet, den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Neben der Vereinfachung von bürokratischen Vorgängen sorgt das 4. Bürokratieentlastungsgesetz auch zu einer finanziellen Entlastung. So rechnet das federführende Bundesministerium der Justiz mit einer Entlastung von rund 913 Millionen Euro nur durch dieses Gesetz, was nur ein Teil des Bürokratieabbaupakets der Regierung ist. Durch das darüberliegende Meseberger Entbürokratisierungspaket soll die Wirtschaft in Summe in Höhe von rund drei Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

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