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22.04.24 13:34Lesedauer: 4 Min  |   ESG News, Legal News, Compliance Wissen

ESG-Compliance: Die Haftung der Geschäftsleitung

ESG-Compliance als zentraler Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie

“ESG”, ein Akronym für Environmental, Social, and Corporate Governance, bezieht sich auf ethische Richtlinien und gesetzliche Vorgaben, die zur nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen und der Wirtschaft beitragen. Die Einhaltung dieser teils neuen Anforderungen, aber auch der Fokus darauf, welche bereits bestehenden Regelungen erfüllt werden, ist für Unternehmen eine Grundvoraussetzung, um weiterhin erfolgreich am Markt bestehen zu können. Dabei erfordert die konkrete Umsetzung zahlreiche Einzelmaßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung als strategische Leitungsentscheidungen liegen.

Wichtig ist jedoch, dass die Einhaltung dieser ethischen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben allein nicht ausreicht. Die strategische Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Geschäftsführung bildet zwar das Fundament für einen langfristigen Markterfolg, doch es gibt einen weiteren wichtigen Aspekt, der beachtet werden muss: die öffentliche Wahrnehmung und die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmenshandlungen.

Auswirkungen von ESG auf die Unternehmensreputation

Trotz gesetzeskonformer Verhaltensweisen können Unternehmen in den Fokus der öffentlichen Kritik geraten, wenn ihre Handlungen als gesellschaftlich unerwünscht wahrgenommen werden. Diese Diskrepanz zwischen legaler Compliance und gesellschaftlicher Erwartung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, darunter Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile. Ein markantes Beispiel für einen solchen Reputationsschaden ist die Luxusmarke “Lululemon”. Diese erlitt einen gravierenden Imageverlust, nachdem in einem Bericht im “Business of Fashion” problematische Aspekte der Unternehmenskultur bei der kanadischen Marke aufgedeckt wurden. Vierzehn Mitarbeitende beschreiben darin eine Kultur, die Schwarze und Minderheiten nicht willkommen heißt, und berichteten von Rassendiskriminierung, die sie erlebt hatten. Der Aufruf zum Boykott der Marke auf sozialen Medien folgte, wodurch “Lululemon” vermutlich erhebliche Marketinganstrengungen unternehmen und viel Geld investieren muss, um den Schaden zu beheben. Dieses und noch viele weitere Beispiele zeigen, dass Konsumenten von Firmen zunehmend erwarten, klar Stellung zu sozialen und umweltpolitischen Themen zu beziehen. Dabei genügt ein bloßes Bekenntnis zu bestimmten Werten nicht mehr! In einer werteorientierten Unternehmensführung müssen entsprechende Handlungen des Unternehmens sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus fordern auch immer mehr Unternehmen von ihren Vertragspartnern die Einhaltung von ESG-Standards und gesetzlichen Anforderungen nachweislich offenzulegen. Unternehmen, die diese Erwartungen nicht erfüllen oder einhalten, riskieren langfristig Wettbewerbsnachteile, Vermögensverluste sowie den Verlust von Kunden und Geschäftspartnern. Nicht eingehaltene ESG-Zusagen können sogar zu Sanktionen wie Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen oder Vertragskündigungen führen.

Haftungsrisiken

In Verbindung mit ESG stellen sich viele Unternehmen die gleiche Frage: Welche Verantwortung trägt die Geschäftsführung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen ESG-Standards einhält, und welche potenziellen Haftungsrisiken bestehen dabei? Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand ist verpflichtet, das Unternehmen zu leiten und vor Schaden zu schützen. Dazu gehört die Legalitätspflicht, bei der sichergestellt werden muss, dass das Unternehmen so organisiert und überwacht wird, dass keine Gesetzesverstöße auftreten. Sollte es dennoch zu Gesetzesverstößen kommen, die auf fehlerhafte Organisation oder unzureichende Überwachung seitens der Geschäftsführung zurückzuführen sind, haftet diese persönlich für die daraus resultierenden Vermögensschäden. Die Haftung erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften, wie beispielsweise § 43 GmbHG für GmbH-Geschäftsführer oder § 93 AktG für Vorstände von Aktiengesellschaften.

ESG-Management: Organisations- und Überwachungspflichten transparent erfüllen

Um die Haftungsrisiken zu reduzieren, bedarf es zunächst einer ganzheitlichen ESG-Strategie, die klar definierte Nachhaltigkeitsziele und -strategien im Einklang mit der Gesamtstrategie des Unternehmens umfasst. Um ESG-Themen erfolgreich zu managen, benötigen Unternehmen eine angemessene und effiziente Organisation sowohl auf Konzernebene als auch auf Gesellschaftsebene.

Entscheidend dabei ist, dass die Geschäftsführung ihre Organisations- und Überwachungspflichten transparent und nachweisbar erfüllt. Eine präzise Dokumentation der Entscheidungsprozesse mit Hilfe digitaler Tools ist entscheidend, um als Geschäftsführer der Darlegungs- und Beweislast ausreichend nachzukommen. Zudem ist es wichtig, klare Verantwortlichkeiten zu definieren und entsprechende Aufgaben- und Rollenbeschreibungen festzulegen. Darüber hinaus sollten die Aufgaben im Bereich ESG transparent delegiert werden, wobei auf ausreichende Expertise in den Abteilungen geachtet werden muss.

Compliance Management Systeme (CMS) werden hierbei als Schlüsselinstrumente eingesetzt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) legt Standards für eine vorbildliche Unternehmensführung fest und empfiehlt börsennotierten Unternehmen die Einrichtung solcher Systeme. Während herkömmliche CMS primär auf die Prävention von Betrug, Korruption, Geldwäsche und Insiderhandel ausgerichtet sind, sollten auch ESG-Themen angemessen berücksichtigt werden, da nicht ESG-konformes Verhalten erhebliche Schäden verursachen kann.

Fazit

Es ist wichtig zu erkennen, dass ESG-Compliance weit über ideologische Lippenbekenntnisse hinausgeht. Unternehmen werden zunehmend von Kunden und Geschäftspartnern zur Einhaltung ethischer Standards gedrängt, da Verstöße schwerwiegende Konsequenzen haben können, selbst wenn sie nicht gesetzwidrig sind. Geschäftsführer jeder Art von Unternehmen stehen vor der permanenten Aufgabe, die stetig wachsenden ESG-Anforderungen umzusetzen und zu monitoren. Dabei ist eine kontinuierliche Überwachung des eigenen Compliance-Status sowie die Einhaltung aller für das Unternehmen relevanten gesetzlichen Vorschriften unverzichtbar. Nur so kann die Rechtssicherheit des Unternehmens konstant überprüft und sichergestellt werden. Ein Versäumnis seitens der Geschäftsführung, entsprechende ESG-Maßnahmen zu ergreifen, birgt das Risiko einer persönlichen Haftung für Vermögensschäden des Unternehmens im Schadensfall. Aber auch Auswirkungen auf die eigene Reputation und die des Unternehmens sind nicht zu unterschätzen.

Quelle: Handelsblatt: https://live.handelsblatt.com/haftung-der-geschaeftsleitung-fuer-esg-compliance/

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