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23.01.25 12:00Lesedauer: 3 Min  |   Legal News, Compliance Wissen, ESPR-Verordnung

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Eine Strategie für nachhaltiges Wachstum und eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft: Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR – „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“; ABl. EU 2024 L 2024/1781), ist am 18. Juli 2024 als Teil des sog. European Green Deals in Kraft getreten und ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und im Allgemeinen, die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern.

Was regelt die ESPR?

  • Erweiterter Anwendungsbereich 

    Die ESPR gibt einen gesetzlichen Rahmen für die nachhaltige Gestaltung von Produkten vor. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigt – von der Produktion über die Nutzung bis zur Entsorgung. Die Verordnung betrifft im Gegensatz zur Ökodesign Richtlinie nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern fast alle physischen Güter, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte. Der Anwendungsbereich sieht aber auch einzelne Ausnahmen vor, wie beispielsweise Lebens-, Futter-, Arznei-, und Tierarzneimittel oder lebende Pflanzen und Mikroorganismen.

    Die spezifischen Anforderungen an die Produkte und Produktgestaltung werden durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission festgelegt. Dazu können Anforderungen an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und den Energieverbrauch von Produkten gehören. Den gestalterischen Rahmen für diese delegierten Rechtsakte sieht die ESPR vor.

    Die Kommission erstellt zuerst Pläne, um sich auf die Produktgruppen und Themen zu konzentrieren, die am meisten dazu beitragen können, die Klima- und Umweltziele der EU zu erreichen. Der erste Arbeitsplan soll bis zum 19. April 2025 angenommen werden und vorrangig Produktgruppen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Chemikalien umfassen. Diese Arbeitspläne dienen dann der Erstellung der delegierten Rechtsakte.

  • Wen betrifft die Ökodesign-Verordnung?

    Die Verordnung betrifft nicht nur Hersteller, Importeure und Händler, sondern auch Fulfillment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen und Online-Suchmaschinen.

  • Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP)

    Ab 2026 wird ein digitaler Produktpass eingeführt, der umfassende Informationen zu den Eigenschaften und Umweltauswirkungen eines Produkts enthält. Er soll Daten wie die Materialzusammensetzung, Reparier- und Recyclingfähigkeit sowie den CO₂-Fußabdruck eines Produkts bereitstellen. Die genaue Umsetzung, beispielsweise die Speicherung und der Zugang zu diesen Informationen, wird durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission geregelt. Die Verantwortung für die Erstellung und Aktualisierung des Produktpasses liegt bei den Herstellern, wobei die Daten voraussichtlich elektronisch bereitgestellt und für relevante Akteure wie Verbraucher, Behörden oder Recyclingunternehmen zugänglich gemacht werden sollen. Der digitale Produktpass wird somit eine wichtige Rolle im Rahmen der Informations- und Dokumentationspflichten der Akteure spielen.

  • Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren

    Zudem enthält die Verordnung Bestimmungen zur Vermeidung der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Ab Juli 2026 gilt für große Unternehmen ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte, beginnend mit Kleidung und Bekleidungszubehör sowie Schuhen. Mittlere Unternehmen werden ab Juli 2030 einbezogen, während kleine und Kleinstunternehmen von dieser Regelung ausgenommen sind.

Was bedeutet die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) für Ihr Unternehmen?

Insbesondere die Einführung des digitalen Produktpasses wird für die Adressaten der ESPR Veränderungen im Datenmanagement bedeuten: Es müssen robuste Systeme zur Sammlung, Verarbeitung und Verwaltung von Produktdaten eingeführt sowie die Integration von Lieferkettendaten gewährleistet werden.
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produktions- und Lieferketten kritisch zu analysieren, um Potenziale für Anpassungen an die neuen Vorgaben zu identifizieren und umzusetzen. Die Anforderungen der Verordnung greifen in zahlreiche Bereiche ein – von der Produktentwicklung über die Neugestaltung von Geschäftsprozessen bis hin zur gezielten Weiterbildung von Mitarbeitenden. Eine strategische und vorausschauende Herangehensweise ist unerlässlich, um frühzeitig auf die kommenden Anforderungen aus den delegierten Rechtsakten reagieren zu können und potenziellen Sanktionen bei Verstößen vorzubeugen.

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