Die EU-Kommission hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die vor allem für die energieintensive Industrie in Deutschland und Europa ein starkes Signal setzt: Die sogenannte Strompreiskompensation wird deutlich ausgeweitet. Ziel ist es, Unternehmen in besonders stromintensiven Branchen stärker von den indirekten CO₂-Kosten des europäischen Emissionshandels zu entlasten und das bei gleichzeitiger Wahrung der Klimaziele.
Wettbewerbsfähigkeit stärken, Klimaschutz sichern
Die Strompreiskompensation ist ein zentrales Instrument, um den durch den EU-Emissionshandel verursachten Strompreisanstieg abzufedern. Denn: Der Emissionshandel sorgt dafür, dass CO₂-Emissionen einen Preis bekommen – ein wichtiges Signal für den Klimaschutz, das aber gerade energieintensive Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Damit diese nicht ihre Produktion ins außereuropäische Ausland verlagern (in Länder mit weniger strengen Umweltauflagen), greift die Kompensation gezielt dort, wo sie gebraucht wird.
Mit der nun beschlossenen Erweiterung sorgt die EU-Kommission für mehr Planungssicherheit und Entlastung:
- Für Schlüsselindustrien wie die Stahl- und Chemiebranche steigt der förderfähige Anteil der Stromkosten von bisher 75 auf 80 Prozent.
- Zudem werden neue Sektoren in die Liste der beihilfeberechtigten Branchen aufgenommen, darunter die organische Chemie, die Glasproduktion und die Batteriezellfertigung. Diese Erweiterung ist nicht nur ein wirtschaftliches Signal, sondern auch ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Industriepolitik in Europa.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat bereits angekündigt, dass Deutschland die Entlastungen umsetzen wird. Dadurch wird die deutsche Industrie wieder wettbewerbsfähiger und Arbeitsplätze bleiben erhalten. Die EU-Kommission ermöglicht ihren Mitgliedsstaaten zudem über die insgesamt 20 neuen Sektoren weitere Industriezweige für den Ausgleich anzumelden, wenn das Risiko der Verlagerung durch einen gesteigerten CO₂-Preis nachgewiesen wird. Die Bundesregierung arbeitet neben der neuen Entlastung zudem weiterhin an einem Industriestrompreis. Dieser kommt auch den Unternehmen zu Gute, die nicht gemäß der Strompreiskompensation förderberechtigt sind. Sie müssen zunächst zu einem der 91 Sektoren oder Teilsektoren aus den EU-Beihilfeleitlinien gehören. Zudem muss als Gegenleistung die Hälfte des eingesparten Betrags in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden. Der Industriestrompreis soll nach der Einigung mit der EU-Kommission rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 greifen und auf 5 ct / kWh für die Hälfte des gesamten Jahresverbrauchs begrenzt sein.
Warum das wichtig ist – auch für den Klimaschutz
Die Anpassung der Beihilfeleitlinien verfolgt ein doppeltes Ziel: wirtschaftliche Resilienz und ökologischer Fortschritt. Denn eine starke europäische Industrie ist eine Voraussetzung dafür, dass technologische Innovationen und nachhaltige Produktion nicht nur gedacht, sondern auch in Europa umgesetzt werden.
Die EU verweist in diesem Zusammenhang auf das Risiko der sogenannten Carbon Leakage: Wenn Unternehmen aufgrund hoher Energiekosten ihre Produktion verlagern oder durch CO₂-intensivere Importe ersetzt werden, entstehen global keine Klimavorteile – im Gegenteil. Europa verliert wirtschaftliche Substanz, während die Emissionen lediglich verlagert werden. Die aktualisierten Beihilferegeln wirken diesem Trend entgegen, ohne den Emissionshandel zu schwächen.
Die nun erweiterten Maßnahmen zeigen: Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit schließen sich nicht aus, sie bedingen einander. Mit einer gezielten Strompreiskompensation wird europäischen Unternehmen der notwendige Raum gegeben, um in nachhaltige Technologien zu investieren, Produktionsstandorte in Europa zu halten und ihre Transformation aktiv mitzugestalten. Der Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa wird strategisch gefördert, ohne dabei von den ambitionierten Klimazielen der Union abzuweichen.
Antragstellung bei der DEHSt: Frist beachten
Unternehmen, die von der Strompreiskompensation profitieren möchten, müssen die Förderung jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beantragen. Im vergangenen Jahr war der Antrag bis 30. Juni 2025 einzureichen, im neuen Jahr kann von einer ähnlichen Frist ausgegangen werden. Voraussetzung ist unter anderem die Zugehörigkeit zu einer beihilfeberechtigten Branche sowie die Erfüllung bestimmter Energieeffizienzanforderungen. Eine frühzeitige Prüfung und strukturierte Vorbereitung sind empfehlenswert, um die Fördervoraussetzungen fristgerecht zu erfüllen.
Fazit
Die erweiterte Strompreiskompensation ist mehr als eine kurzfristige Entlastung, sie ist ein kluger, langfristiger Impuls für die grüne Wettbewerbsfähigkeit Europas. Sie schützt Arbeitsplätze, hält Produktion im Inland und schafft die Voraussetzung für ein nachhaltiges industrielles Wachstum im Einklang mit dem Klimaschutz.
Quellen: EU-Kommission, n-tv, Deutsche Börse
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