Juni 2024
Legal-Update!
Meldepflicht im Juli zur Abwärmenutzung auf 2025 verschoben
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr sind dazu verpflichtet, jährlich zum 31. März Daten zu Ihrer anfallenden Abwärme über eine Online-Plattform an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln und diese Daten bei Änderungen zu aktualisieren.
Die Plattform für Abwärme ermöglicht laut Bundesstelle erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und –abnehmern fördern. Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden Abwärmedaten von Unternehmen auf der Plattform für Abwärme veröffentlicht.
Folgende Informationen sind jährlich zu melden:
- Name des Unternehmens,
- Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt,
- die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
- die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf,
- die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
- das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.
Durch die kurze Umsetzungsfrist gab es jedoch Verzögerungen bei der technischen Einrichtung der Plattform. Außerdem sollten die betroffenen Unternehmen, aufgrund der kurzfristigen Umsetzung des Gesetzes, vor unverhältnismäßig hohen Belastungen geschützt werden. Deshalb wurden die erste Meldefrist Ende des vergangenen Jahres auf den 1. Juli 2024 verschoben. Näher Infos dazu finden Sie im untenstehenden Beitrag von November 2023.
Die Plattform für Abwärme ist mittlerweile verfügbar und steht allen betroffenen Unternehmen zur Registrierung und Dateneingabe bereit: Zum Portal Dennoch hat die Bundesstelle für Energieeffizienz die Meldefrist zum 1. Juli 2024 nun erneut verschoben.
Die erstmalige Meldung der Daten hat nun bis zum 1. Januar 2025 zu erfolgen. Betroffene Unternehmen haben somit noch einmal mehr Zeit, ihre Abwärmedaten zu analysieren und für die Meldung aufzubereiten.
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November 2023
Neues Energieeffizienzgesetz: Meldepflichten zur Abwärmenutzung starten später
Am 18. November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten und schreibt diverse neue Anforderungen für Industrieunternehmen zur Energieeinsparung vor.
Diese Anforderungen schreiben unter anderem vor, Energieeinsparpläne festzulegen, Anforderungen an die Ausgestaltung von Energiemanagementsystemen umzusetzen, die nachhaltige Transformation von Rechenzentren voranzutreiben sowie Vorgaben für die Abwärmenutzung zu realisieren und damit verbundenen Meldepflichten nachzukommen.
In Bezug auf die neuen Vorgaben zur Abwärmenutzung sollte bereits zum 1. Januar 2024 eine erste Meldefrist für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr greifen. Zum 31. März 2024 wäre eine weitere Datenmeldung erforderlich gewesen. Diese Fristen werden nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für sechs Monate ausgesetzt.
Die Plattform, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA betrieben werden wird, soll eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland bieten. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Durch die kurze Umsetzungsfrist gibt es derzeit jedoch Verzögerungen bei der technischen Einrichtung dieser Plattform. Des Weiteren sollen die betroffenen Unternehmen, aufgrund der kurzfristigen Umsetzung des Gesetzes, vor unverhältnismäßig hohen Belastungen zum Jahresende geschützt werden. Sie haben somit genug Zeit, sich auf die neuen Abwärmevorgaben und die weiteren Pflichten des Energieeffizienzgesetzes vorzubereiten.
Quelle: BAFA – Energie – Plattform für Abwärme für mehr Energieeffizienz startet später
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