Wer ist Betreiber?
Der Betreiber trägt eine Reihe von Pflichten, die von der Einhaltung von Gesetzen und Standards bis zur Sicherstellung der Produkthaftung reichen. Ob es um den Betrieb von Produktionsstätten, Gebäuden oder der IT-Infrastruktur geht, der Betreiberbegriff wirft Fragen zur Haftung, zu Compliance und dem Vertragsrecht auf.
Es erweist sich als Herausforderung, Klarheit über den Betreiberbegriff zu schaffen, da eine einheitliche Definition des Betreiberbegriffes fehlt. Dennoch findet der Begriff in vielen Gesetzen Anwendung und variiert in seiner Definition je nach Rechtsgebiet.
Im Immissionsschutzrecht z. B. fehlt es an einer Definition des Betreibers einer Anlage. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz den Betreiber für einen gefahrenfreien Zustand der Anlage zu sorgen und dem Entstehen schädlicher Umweltauswirkungen vorzubeugen. Dies zeigt eindrücklich, warum es so wichtig ist, den Begriff des Betreibers juristisch deuten und zuordnen zu können.
Betreiber können sein:
- Eigentümer,
- Besitzer, also auch Mieter und Pächter,
- Unternehmen
Ganz allgemein kann der Betreiber definiert werden als eine natürliche oder juristische Person, die für ein Wirtschaftsgut verantwortlich ist. Der Betreiberbegriff knüpft an eine Verantwortlichkeit zum Zwecke der Gefahrenabwehr an. Daneben spielt Verfügungsgewalt eine wichtige Rolle. Der Betreiber kann bestimmenden Einfluss auf ein Wirtschaftsgut ausüben. In erster Linie sollte allerdings die Verantwortlichkeit betrachtet sein.
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Betreiberverantwortung. Die Betreiberverantwortung und die damit zusammenhängen Unternehmerpflichten finden sich in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wieder. Besonders wichtig sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG)
- VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen
Betreiber können ihre Verantwortung und damit auch die damit zusammenhängende Haftung teilweise abgeben (delegieren). Nur teilweise deshalb, weil der Betreiber auch nach einer Delegation in der Aufsichtspflicht bleibt. Er hat zu kontrollieren, ob die übertragenden Pflichten eingehalten werden.
Betreiberverantwortung können tragen:
- Eigentümer
- Vermieter
- Geschäftsführer
- Inhaber
- Führungskräfte
- Mieter
- Arbeitnehmer
- Dienstleister
Auch an Führungskräfte kann die Betreiberverantwortung übertragen werden. So kann z. B. der Unternehmer die Sicherheits- und Schutzpflichten für eine Maschine, bei denen er dafür zu sorgen hat, dass von ihr keine Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen, an eine Führungskraft übertragen.
Für eine Übertragung von Betreiberverantwortung z. B. auf eine Führungskraft, muss eine wirksame Delegation stattgefunden haben. Diese knüpft an bestimmte Voraussetzungen: Erfahren Sie in folgendem ETICOR-Blogbeitrag, welche Voraussetzungen Sie für eine wirksame Delegation und damit Übertragung von Pflichten erfüllen müssen: https://www.eticor.com/de/blog/uebertragung-von-unternehmerpflichten/
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Begriff des Betreibers an die Verantwortlichkeit knüpft. Die Pflichten eines Betreibers können teilweise übertragen werden. Verstöße der mit der Betreiberverantwortung in Zusammenhang stehenden Pflichten können zu schwerwiegenden Strafprozessen führen.
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Legal Compliance Expert
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