Die CSDDD ist eine von vielen geplanten Richtlinien des sogenannten European Green Deal, nach dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- sowie Umweltaspekte in allen Unternehmensprozessen zu verankern.
Infolgedessen werden in diesem Jahr die Integration von ESG-Kriterien, wie dem Ressourcenverbrauch, der Überwachung der Lieferkette und den Maßnahmen zur Abfallreduktion, in die Unternehmensstrategien weiter zunehmen. Darüber hinaus sind Unternehmen gefordert, ihre Corporate Social Responsibility (CSR) -Ziele und -Maßnahmen gegenüber ihren Stakeholdern transparent zu kommunizieren, da diese zunehmend Wert auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung legen.
Die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) haben am 14.12.2023 zu einer vorläufigen politischen Einigung geführt. Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch vom Rechtsausschuss, dem gesamten EU-Parlament sowie dem Rat (EU-Regierungen) formal genehmigt werden. Die Veröffentlichung der überabeiteten EU-Vorschriften wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.
LkSG und CSDDD im Vergleich
Bei dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ebenso wie der CSDDD steht das Thema Nachhaltigkeit im Fokus. Mittels dieser Fokussierung verfolgen beide Richtlinien das Ziel, den Wandel hin zu ethischeren Geschäftspraktiken und nachhaltigeren Lieferketten voranzutreiben.
Trotz der Ähnlichkeiten unterschieden sich die beiden Richtlinien in ihren Schwerpunkten. Während der Schwerpunkt beim LkSG auf dem Aspekt der Menschenrechte liegt, ist das zentrale Thema der CSDDD die Eindämmung des Klimawandels.
Was ist noch neu? Die CSDDD in kurzen Fakten
Die Sorgfaltspflichten der CSDDD strecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich der vorgelagerten und nachgelagerten Aktivitäten (z.B. Transport und Entsorgung).
Anwendungsbereich:
- EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR.
- EU-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR sind vom Gesetz betroffen, wenn mind. 20 Mio. EUR des Umsatzes in Hochrisikosektoren erwirtschaftet wurden. Zu den Hochrisikosektoren gehören unter anderem Textilien, Landwirtschaft, Herstellung von Nahrungsmitteln, Mineralien.
- Unternehmen, die nicht nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates gegründet wurden, sind ebenfalls verpflichtet sich an die Anforderungen zu halten, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD einen Nettoumsatz von mehr als 300 Mio. EUR in der EU erwirtschaften.
Pflichten und Sanktionen:
- Erweiterung der Liste der Schutzgüter.
Unter anderem sollen große Unternehmen dazu verpflichtet werden, einen Klimaplan zu erstellen, welcher gewährleisten soll, dass das Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar ist (Pariser Abkommen). Zudem wird der Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht eingeführt. - Einführung eines neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestandes für die Verletzung von Sorgfaltspflichten.
- Einführung von Sanktionen in Höhe von bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes und öffentliche Bekanntmachung der sorgfaltspflichtwidrig handelnden Unternehmen im Sinne eines „Naming and Shaming” Programmes.
Die CSDDD wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Richtlinie im nationalen Recht zu implementieren und umzusetzen. Folglich ist zu erwarten, dass der nationale Gesetzgeber das LkSG in einigen Bereichen anpassen und verschärfen wird.
Aufgrund der Komplexität und Ausweitungsmöglichkeit empfiehlt sich ein softwaregestützter Ansatz für die Umsetzung der CSDDD, sowie eine im Vorfeld zeitnahe und gründliche Vorbereitung inklusive fundierter und eindeutiger Aufgabenverteilung und -zuweisung im Unternehmen.
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